Sport und Fitnesskaufmann Schule Arbeitszeit?
Also meine Frage ist eig relativ simple und zwar: Zählt die schule zur Arbeitszeit ? Wenn ich zB 40 Std die woche im Betrieb bin und dann noch zusätzlich 12std in der Schule ist das nicht eig zu viel? Weil meine Chefin behaart darauf das Schule nicht zur Arbeitszeit zählt aber ich bin mir relativ sicher. Danke schonmal im vorraus.
3 Antworten
Du musst nur nach der Schule in den Betrieb, wenn Du weniger als 6 Schulstunden hattest. Ansonsten ist der restliche Tag für Dich frei. Du kannst nicht 40 Stunden arbeiten und dann noch 12 Stunden Schule haben. So geht das nicht. Du kannst auch jederzeit mit Deinem Lehrer darüber reden, die wissen da nämlich auch sehr viel Bescheid.
Natürlich ist Schule Arbeitszeit. Ab 6 Schulstunden brauchst du danach nicht mehr in die Firma.
ja, sehe ich auch so. Viel Erfolg.
Schau mal hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
"Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes: Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen! Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten. "
Falls du noch Minderjährig bist, gelten da sogar noch strengere Regeln!
Bin volljährig
Dann wird sich die IHK wohl mal damit beschäftigen müssen nach Ablauf meiner probezeit.