Spindöffnung?
Darf ein Arbeitgeber , wenn er ein Schreiben mit der Aufforderung, sich bis zu einem bestimmten Stichtag in der Personalabteilung zu melden, nach Ablauf dieser Frist einfach einen Spind öffnen und die darin befindlichen Sachen entsorgen ?
5 Antworten
Wenn derjenige, der die Aufforderung bekommen hat, als Mitarbeiter tätig war, aber ausgeschieden ist, muss er natürlich das Eigentum der Firma freigeben. Dazu hätte er beim angesetzten Termin Zeit und Angelegenheit gehabt.
Da er aber den Termin verstreichen liess, ohne z.B. abzusagen, nimmt der Arbeitgeber sein Hausrecht wahr und den Spind wieder in Besitz.
Das im Spind befindlichs kann er aufheben- muss er aber nicht.
Kommt auf die Umstände an. Arbeitest du noch dort? Und warum hast du dich nicht in der Personalabteilung gemeldet, nachdem du dazu aufgefordert wurdest?
Und warum hast du dich nicht in der Personalabteilung gemeldet, als du dazu aufgefordert wurdest?
HAb es überhaupt nicht mit bekommen weil ich wie gesagt den Spind nur bei Mopedwetter benutze
Ja, darf er. Er hat einen Anlass dazu..
... macht kein AG, was bitte hat eine Aufforderung mit einem Spind zu tun?
Da mein AG in der Spindverwaltung etwas Schlampig war ging es bei der Aufforderung um die Spindverwaltung
... dann darf er öffnen, denn das Ding gehört ihm ja.
Ja.
Wie oft, denkst Du denn, soll der AN aufgefordert werden?
Da ich den Spind nur Saisonweise benutzte (Motorradfahrer) habe ich das einfach nicht mitbekommen
Tja, nun ...
Bei häufig wechselnden AN hat die Verwaltung wohl die übersicht verloren und suchte unbenutzte Spinde. Da ich Häufig mit dem Motorrad zur arbeit fahre und an sonsten in Arbeitskleidung nach hause fahre war ich längere Zeit nicht in der Umkleide und haben es somit nicht mit bekommen