Spielplatzpflicht Mehrfamilienhaus?
Hallo, in einem Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien ist ein Spielplatz mit Sandkasten und Rutsche vorhanden. Der Sand des Sandkastens ist mit Gras, Moos und Dreck überzogen, weil der Sand seit mind. 20 Jahren nicht ausgetauscht wurde. Dazu meine Fragen:
1. Wenn die Bauordnung des Bundeslandes besagt, dass ein Spielplatz vorhanden sein muss, wenn in der Nähe kein Spielplatz für Kleinkinder (bis 6 Jahre) vorhanden ist. Gegenüber sich ein Spielplatz befindet, der aber weder über einen Sandkasten noch Kleinkinderschaukel oder Rutsche verfügt, die Spielgeräte also nicht für Kinder unter mind. drei Jahren geeignet sind, ist das dann ein "geeigneter Spielplatz" im Sinne der Bauordnung?
2. Wenn ein Spielplatz vorhanden ist, gibt es
a) eine Pflicht zur Instandhaltung, wenn kein Sicherheitsrisiko besteht? Ist alter Sand ein "Sicherheitsrisiko"? und kann
b) die Eigentümergemeinschaft so einfach entscheiden, dass der vorhandene Spielplatz entfernt wird, wenn sich der unter 1. genannte Spielplatz als "geeignet" erweist?
Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Sollte möglich sein. So ähnlich sah es bei uns auch aus. Da bei uns zu dieser Zeit keine kleinen Kinder gewohnt haben, wurde der Sandkasten dicht gemaccht, also Gras gesät.
Es ist abzusehen, dass in den nächsten Jahren wieder Nachwuchs in der Gemeinschaft vorhanden sein wird. Dann wird das wohl rückgängig gemacht werden müssen. Jedoch hatten wir also einige Jahre keine kleinen Kinder, so dass der Spielplatz nicht genutzt wurde.
Um auf die Frage zur Pflicht der Instandhaltung einzugehen. Grundsätzlich muss jeder Betreiber / Eigentümer eines Spielplatzes die Routinemäßigen Prüfungen des Spielplatzes sicherstellen. Hierfür gibt es unterschiedlichen Normen und Regeln. siehe hierzu auch:http://www.ims-koch.de/lexikon/spielplatz_pruefung.htmlhtml