Spiegel ohne ABE oder Ähnliches - Folgen?

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Das regelt der § 19(2) der StVZO

(2) **Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie **erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.**

Wenn es für Bauartgenehmigungspflichtige Teile keine Bauartgenehmigung gibt, oder diese niocht nachgewiesen werden kann, dann unterstellt man, daß eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Sprich, Dein Motarrad hat keine Betriebserlaubnis mehr und die Polizei kann es vor Ort still legen und den Betrieb untersagen. Wenn Du einen Beamten hast, der "pro Mopped" eingestellt ist, kann es Dir auch nur eine Mängelkarte schreiben und du schraubst wieder zurück.

Aber es gibt genug Spiegel, die eine EG Bauartgenehmigung oder eine ECE Genehmigung haben, schau mal in den Louis Katalog

Gut aussehen oder ABE, das sind in meinen Augen zwei, nicht kombinierbare, Mglk!

Du bekommst eine Mängelkarte und musst es wieder ändern. Dazu eine Anzeige wegen unerlaubter baulicher Veränderung. Ggf. kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.

Man sollte nie etwas ohne ABE oder Eintragung an Fahrzeugen verändern. Das kann sehr teuer werden.

Leider haben die Polizisten, die Motorräder kontrollieren, für so was einen Blick. Und dann kommt die Sache mit dem Ermessenspielraum... Du kriegst in jedem Fall ein Ticket - und im schlimmsten Fall können die das Motorrad stillegen...

Keine ABE, keine Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug, das sind die geltenden Gesetze.