Spiegel abgefahren, wer hat schuld?

4 Antworten

Nein, das ist noch kein Geständnis. Geh morgen zum Versicherung und schildre den Fall. Vermutlich sind die Schäden so gering, das man besser selber den Schaden zahlt. Das wird 50% zu 50% ausgehen.

Die Adresse nicht zu geben kann schon als Fahrerflucht gewertet werden. Also ist die Adresse zu geben nicht umgekehrt ein Schuldeingeständnis, sondern Deine PFLICHT!

Dies nur als Klarstellung.

Hast du Fotos gemacht und ganz besonders die zerbrochenen Spiegelteile auf der Fahrbahn fotografiert. Denn daran erkennt ein Fachmann sofort wer zu sehr auf der Mitte gefahren ist.

Ein Datenaustausch ist notwendig und kein Schuld Eingeständnis.

Adressenaustausch gilt noch lange nicht als Schuldeingeständniss. Der Hergang lässt sich im Nachhinein schlecht nachvollziehen. Wie du bemerkt hast, Aussage gegen Aussage, würde aber trotzdem mal die Versicherung informieren.