Spicker /Täuschungsversuch?

16 Antworten

Alles was in der form auffällt darf als Täuschungsversuch gewertet werden..

Auch der Versuch ist schon als Manipulation zu werten und die Arbeit mit einer 6 oder nicht geschrieben zu bewerten

"Schon der Versuch ist strafbar".....das Strafmaß kommt auf deinen Lehrer an....aber da du ja schon weißt, dass du Mist gemacht hast und zwar mit Vorsatz, kannst du dich an den Gedanken einer Strafe (in dem Fall eine 6) schon mal gewöhnen.

Das wäre gerechtfertigt.

"Ein Merkzettel..."

Was sonst ist ein "Spicker"?

Selbstverständlich darf dir der Lehrer eine 6 geben.