Spezialisierungsmöglichkeiten Polizei

4 Antworten

Hallo zurur,

da Deine Fragestellungen und Ergänzungsfragen in die Richtung gehen, dass Du evtl. selbst mal gebe ich Dir mal paar Informationen im Bezug auf die Einstellungsvoraussetzungen, den Einstellungstest, die Ausbildung und was Du sonst noch so wissen solltest.

Dabei sind sicherlich auch paar Wiederholungen meiner vorherigen Antworten mit dabei, aber ich denke damit kannst Du Dir ein runderes Bild vom Polizeiberuf machen:

Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Zum Gehalt:

Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.

Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.

Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.

Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • Waffenwart / Wart für Unterkunft und Verpflegung
  • Küche / Einsatzkoch
  • Sanitätsdienst / Krankenabteilung (nur in den Verbänden)
  • Tauchergruppe
  • Funker / IKT (Aufrechterhaltung und Einrichtung Computer und Digitalfunk)
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.


Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt



Abschnitt Ausbildung


Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:

  • Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.

  • für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

  • der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.

  • der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein

  • der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.

  • in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.

  • der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.

  • der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.

  • Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.

Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.

Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.

Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.

Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes

Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)

In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.

In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.

Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.

Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.

Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.

In den drei Tagen wirst Du

  • medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.

  • Ermittlung Deines BMI

  • Drogenscreen

  • Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.

  • Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen

  • Sprachverständnistest

  • Diktat

  • Intelligenztest

Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.


Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein


@TheGrow

Ausbildung / Studium


Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.

Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).

Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.

Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.

In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.

Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:

  • Einsatzrecht
  • Einsatzlehre
  • Verkehrsrecht
  • Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
  • Strafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • politische Bildung
  • Polizeirech
  • politische Bildung
  • Dienstrecht

aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:

  • Einsatztraining
  • Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Führerschein
  • Sport

Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.

Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.

Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.

Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.

Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.

Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.

Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.

Ich glaube jetzt fällt mir im Moment auch nichts mehr ein.

Ich hoffe, das langt Dir erst einmal an Informationen.

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Bis wann muss man einen Führerschein haben?

@zurur

Kann man den Führerschein während der Ausbildung bei der Polizei machen?

@zurur

Den Führerschein kann man auch während der Ausbildung machen.

Es gibt ja auch Dienstanfänger die zum Ausbildungsbeginn vom Alter her noch gar nicht in der Lage sind den Führerschein zu machen.

Ich weiß nur nicht bis wann genau der Führerschein gemacht werden muss. Kann sein, dass er schon innerhalb des ersten Dienstjahres vorgelegt werden muss, kann auch sein, dass er erst zum Ende der Ausbildung vorgelegt werden muss.

Ich weiß auch nicht, ob sich die Polizei an den Kosten beteiligt.

Früher war die Fahrschule ein festen Bestandteil der Ausbildung, dass wurde dann ja irgendwann aus Kostengründen abgeschafft.

Hast du nähere Informationen zum Ermittlungsdienst?

@zurur

Nein, leider nicht.

Der Ermittlungsdienst ist halt vorrangig Innendienst, sprich die Strafanzeigen nachbearbeiten, Vernehmungen durchführen evtl. mal Spurensicherung am Tatort.

Auch wenn ich nicht wirklich viel über den Ermittlungsdienst weiß, so denke ich dass die zwar viel viel viel Arbeit haben, aber nichts wirklich spannendes erleben.

Aber da kommt man in der Regel eh erst ran, wenn man schon mehrere Jahre "normalen" Dienst absolviert hat, denn es muss ja schon ein fundiertes Fachwissen vorhanden sein um die Tätigkeit durchzuführen zu können.

@TheGrow

Kann man die Bereitschaftspolizei weiter untergliedern?

@zurur

Inwiefern untergliedern?

  • Die Direktion Bereitschaftspolizei hat mehrere Abteilungen
  • eine Abteilung hat mehrere Hundertschaften
  • Eine Hundertschaft hat mehrere Züge
  • Ein Zug hat mehrere Gruppen
  • Eine Gruppe hat zwei Halbgruppen
  • die Halbgruppen haben mehrere Trupps

Aber unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftspolizei ist das Ganze besser erklärt und bietet auch viel mehr Informationen als ich hier reinschreiben könnte

@TheGrow

Ich habe es so gemeint, ob man sie in verschiedenen Aufgabenbereiche unterteilen kann. Oder ist Bereitschaftspolizei gleich Streifenpolizei?

@zurur

Ich glaube das ist bei Wikepedia sehr gut beschrieben. Musst Dir den Text mal durchlesen

@TheGrow

Welchen Notendurchschnitt wird verlangt? Ich habe nichts gefunden.

@TheGrow

Welchen Notendurchschnitt wird verlangt? Ich habe nichts gefunden.

Hallo zurur,

Deine Frage von gestern im Bezug auf die Dienstgradabzeichen habe ich hoffentlich ausführlich genug beantwortet?

Nun Deine Frage zu den Spezialisierungsmöglichkeiten bei der Polizei.

In der gesamten Zeit die man bei der Polizei tätig ist, kann man sich auf Lehrgänge aller Art melden um sich innerhalb seine Aufgabengebietes fortzubilden. Man muss im Grunde genommen keine oder kaum noch Lehrgänge mitmachen, aber es macht natürlich Sinn, wenn man sich Fort.- und Weiterbildet.

Der eine spezialisiert sich zum Beispiel auf Schwerlastkontrollen, der Andere auf Delikte im Zusammenhang auf Betäubungsmittel und noch einer vielleicht auf Urkundedelikte.

Du kannst Dich aber auch auf Spezielle Stellen bewerben, die Polizeitätigkeit besteht ja nicht nur da drin, mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.

Schöne Grüße
TheGrow

Ist Ermittlungsdienst in der Bereitschaftspolizei?

@zurur

Hast du einen Link bei dem man eine Übersicht über alles hat?

@zurur

Die Bereitschaftspolizei hat in der Regel keinen Ermittlungsdienst.

Der Ermittlungsdienst ist in den normalen Polizeirevieren angesiedelt.

Ich habe auch leider keine Übersichtsseite, wo alles angeführt ist, welche Tätigkeitsbereiche es überhaupt gibt.

@TheGrow

Was ist alles im mittleren Dienst möglich?

@zurur

Im Grunde genommen ist fast alles möglich, was auch im gehobenen Dienst möglich ist.

So auf Anhieb fallen mir nur zwei Sachen ein, die nur von Beamten des gehobenen Dienstes wahrgenommen werden.

  1. Kriminalpolizei

  2. Pilot (Der Bordgerätewart ist aber meiner Meinung nach auch nur ein Beamter des mittleren Dienstes.

Aber selbst in den Spezialeinheiten wie SEK / MEK / GSG9 sind mehr Beamte des mittleren Dienstes als des gehobenen Dienstes.

Aber wie gesagt, gibt auch Bundesländer, die haben den mittleren Dienst abgeschafft und es gibt dort nur noch den gehobenen und den höheren Dienst.

Gruß
TheGrow

@TheGrow

Danke Ich überlege nämlich zur Polizei zu gehen, da ich bald meinen Realschulabschluss habe. Im Internet findet man leider wenige Informationen dazu.

@zurur

Realschulabschluß reicht fast bei keiner Landespolizei mehr ....

@zurur

Mit dem Realschulabschluss kannst Du nur in den folgenden Bundesländern eine Ausbildung anfangen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Dementsprechend benötigst Du für die eben genannten Bundesländer Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss. Realschulabschluss langt hier nicht.

Schönen Gruß
TheGrow

@frodobeutlin100

Grundsätzlich langt der Realschulabschluss noch in 10 Bundesländern und der Bundespolizei.

Lediglich in 6 Bundesländern und dem Bundeskriminalamt wird Abi oder ein gleiwertiger Schulabschluss vorausgesetzt.

Quote: mittleren, als auch im höheren Dienst

zwischen mittlerem und höherem Dienst kommt erstmal der gehobene Dienst ....

bei vielen Landespolizeien wird für den mittleren Dienst gar nicht mehr eingestellt, die Laufbahn beginnt dann im gehobenen Dienst (Voraussetzung: Abitur)

grundsätzlci müssen alle erstmal die normale Ausbildung durchlaufen, eine Qaulifizierung nach der Ausbildung ist möglich und richtet sich nach persönlichem Können, Eignung und Vorhandensein von Stellen, hier muss sich weiedr beworben werden etc.

bevor man sich aber über Spezialisierungen Gedanken macht, sollte man doch erstmal den ersten Schritt machen - Genommen werden, Ausbidlung absolvieren ....

Naja, wenn dann schon gehobener Dienst, weil als Höhrer Dienst bist du eher Polizeimanager und hast mit der Basisarbeit wenig bis gar nichts zu tun. Die meisten stürzen sich ja gerne auf die Spezialeinsatzkräfte (SEK) aber daneben gibt es eine Vielzahl von Einheiten und Aufgaben. z.B. Hundeführer, Reiterstaffel, Hubschrauberpilot, Taucher, Waffenwart, Funker, KFZ-Wesen, Kripo, MEK, Hundertschaft, Kradfahrer, Verkehrsdienst, Sanitätsdienst und und und.....