Spezialfall: Firmenwagen mit Nutzung Dritter und Pendlerpauschale
Liebe Community,
zu dem Thema Pendlerpauschale und Firmenwagen gibt es schon viele Fragen, leider habe ich auf meinen, recht speziellen Fall keine bereits passende Antwort gefunden.
Ich arbeite bei Firma A. Diese Firma stellt mir einen Firmen(leasing)wagen zur Verfügung, den ich mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat lease. Ich versteuere meinen geldwerten Vorteil für die Fahrten zur Arbeit mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstätte, pro Monat. Dies wird bei Leasingbeginn von meiner Firma abgefragt und auch über diese abgewickelt. Hierfür kann ich ohne Probleme meine Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung wieder einfordern, sofern meine Informationen stimmen. So weit, so gut.
Nun bietet mir meine Firma A aber an, dass ich auch noch einen zweiten Firmenwagen bekommen kann, den ich ebenfalls über diese 1% des Bruttolistenpreises pro Monat lease. Eine nette Klausel in den Überlassungsverträgen der Firma erlaubt es, dass alle mit mir in häuslicher Gemeinschaft Lebenden dieses Fahrzeug ebenso nutzen können; und so nehme ich dieses Angebot an. Die Frage, ob ich mit diesem zweiten Wagen zur Arbeit fahre und damit einen geldwerten Vorteil zu versteuern hätte, verneine ich, da ich ja ohnehin nicht mit zwei Wagen gleichzeitig fahren kann und ich wirklich nur mit dem ersten Auto zur Arbeit fahre. Der Zweitwagen bleibt also für mich Zweitwagen.
Mit dem Zweitwagen fährt aber meine Partnerin zur Arbeit in ihre Firma B.
Nun zu den Fragen:
1) muss ich den Fahrtweg meiner Partnerin mit meinem Firmenwagen (für mich Zweitwagen) zur Arbeit in ihre Firma B als geldwerten Vorteil versteuern? Oder gilt dieser Fahrtweg nach Steuerrecht als reine Privatfahrt, da ich als Leasingnehmer ja nicht damit zu meiner Arbeitsstätte A fahre?
2) kann meine Partnerin ihre Fahrten zur Arbeitsstätte B in ihrer Steuererklärung absetzen bzw. für diese Fahrt die Pendlerpauschale geltend machen?
Recht knifflig, denk ich mal. Aber vielleicht ist die Antwort ja auch ganz einfach?!
Jedenfalls vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe!
Besten Dank
JensonKay
3 Antworten
Jeder kann die Pendlenpauschale geltend machen, egal ob er mit dem eigenen Auto zur Arbeit kommt, mit dem Auto des Lebensgefährten, mit dem Mofa oder auf'm Esel. Insofern kann sie die 30 Cent pro Entfernungskilometer genauso ansetzen.
Bezogen auf deinen Arbeitgeber ist das aber keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so dass hier nur die 1%-Regelung greift. Die 0,03%-Regelung nur für das Auto, das man für die Fahrt tatsächlich nutzt.
Gut, aber tu mir bitte den Gefallen und vergewissere dich da noch mal, bevor du Nägel mit Köpfen machst. Diese Community ist ganz nett, aber hier kann dir niemand eine Gewähr geben.
Oh heilige Katastrophe. Wo hast du denn diesen Unsinn gelesen? Man kann seinen Mitarbeiter auch mit geldwerten Vorteilen bezahlen. Teuer wird es für einen Geschäftsfüher und Anteilseigner einer GmbH, der seine ganze Familie mit Pkw ausstattet. Der bekommt die Fremdnutzung entweder als Sachbezug zum Lohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung angerechnet. Vorteilsgewärung wird auch besteuert und endet meist in der Betriebsprüfung mit anschließendem Steuerstrafverfahren!
Wenn man den Sinn verstehen will, der dahinter steckt, muss man wohl lange nachgrübeln. Deine Firma A überlässt dir ein Fahrzeug, für das du einen Sachbezug aus 1% Listenpreis und der Entnahmeleistung für Fahrten zur Arbeitsstätte versteuern musst. Für Pkw Nr. 2 musst du ebenfalls den Sachbezug aus Listenpreis und der Entnahmeleistung versteuern. Die Überlassung von Firmen-Pkw an Angehörige der Arbeitnehmer wird genau so besteuert, als wenn es der Arbeitnehmer selbst nutzen würde. Deine Frau kann aber selbstversändlich die Pendlerpauschale in Abzug bringen, da der Sachbezug ja über deinen Arbeitslohn versteuert wird. Die nächste Lohnsteueraußenprüfung wird dir Gewissheit darüber geben. Was soll daran jetzt knifflig gewesen sein? Hier kennt sich wohl jemand nicht im Steuerrecht aus, würde ich behaupten.
Was ich mich eher frage ist: Warum will die Firma einen Zweitwagen anbieten wo man doch nur mit einem fahren kann? Was haben die davon- ausser jemanden der den Wagen über die Steuer mitfinanziert? Aus reiner Gefälligkeit tut das keine Firma... Viell. ist das Fahrzeug gerade "übrig" und steht trotzt Leasinvertrag sonst nur rum und die suchen nur einen Dummen?
Da die Fahrzeuge selbst konfiguriert werden können und erst auf die individuelle Bestellung hin produziert werden, steht das Auto eigentlich sonst nicht nur rum. Es soll noch Firmen geben, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun möchten...
Ok, ich nehme dann auch einen von euren Firmenwagen, wenn du bereitwillig den Sachbezug versteuern willst. Wenn ich in meiner Verwandschft nachfrage, finde ich bestimmt ganz schnell weitere Interessenten. Das wird eine sehr lange Liste.
Vielen Dank für deine Antwort. Das klingt für mich erstmal recht positiv. Würde die Pendlerpauschale bei meiner Partnerin nicht greifen oder müsste ihr Fahrtweg zur Arbeit ebenso versteuert werden, so würde sich der Zweitwagen wirtschaftlich leider nicht mehr rechnen.