Sperrmüll mitnehmen?

4 Antworten

Die Antwort ist wie so oft bei Juristen: Es kommt drauf an! Zur Beruhigung aber schon mal soviel: In aller Regel darf man die Sachen mitnehmen!

Ein möglicherweise in Betracht kommender Diebstahl bzw. eine Unterschlagung nach den   §§ 242, 246 StGB liegt zumeist nicht vor. Es fehlt nämlich an einer für beide Tatbestände erforderlichen Fremdheit der Sachen.

Mit der Anmeldung zum Sperrmüll und dem Rausstellen der Gegenstände erklärt der Eigentümer grundsätzlich schlüssig seinen auf Aufgabe seines Eigentums gerichteten Willen und nimmt damit eine sogenannte Dereliktion im Sinne von § 959 BGB vor. Gerade die oben genannten Gedanken deuten auf einen solchen Willen hin.

Infolgedessen werden die raus gestellten Gegenstände herrenlos und stehen damit in niemandes Eigentum. Aus diesem Grund kann sie auch grundsätzlich jedermann mitnehmen und sich aneignen.

claushilbig  19.09.2015, 02:35

Nein, meines Wissens sind die Sachen eben nicht "herrenlos", sondern gehen durch das Rausstellen in das Eigentum des Entsorgungsuntenehmens über!

Meines Wissens ist es offiziell (rein juristisch) so, dass die rausgestellten Sachen damit Eigentum des Entsorgungsunternehmens sind - eigentlich genügt es also nicht mal den "Besitzer" zu fragen, denn der ist gar nicht mehr der Eigentümer, sobald die Sachen draußen stehen ...

Da das Entsorgungsunternehmen aber nicht sicher sein kann, dass auch alles rausgestellt wird, was angemeldet ist (und das vor Ort auch i. d. R. gar nicht überprüfen kann), ist die Gefahr, von der Seite Ärger zu bekommen, minimal ;-)

Klingele dort an der Besitzer wird bestimmt nichts dagegen haben. So weg nehmen ist Diebstahl, auch wenn es an der Straße steht.

Ich glaube, offiziell musst du den Besitzer fragen. Da er dass Sofa aber wegschmeisst wird es kaum einen jucken.