Sperrfrist bei Kündigung wegen fehlerder Kinderbetreuung..
hallo hier meine frage: würde nach der elternzeit in meiner firma an einem anderen arbeitsort wieder eingesetzt 40 km einfach strecke bei einer teilzeit stelle verdienst 530 euro.. wollte es so machen das ich für 8 stunden zur arbeit fahre.. unsere maus ist in einer kita untergebracht bis 16 uhr.. oma sollte sie dann abholen da ich teilweise bis 22 uhr unterwegs bin. mein freund kann aufgrund seiner arbeitszeiten die kleine auch nicht aus der kita holen.. nun ist es so das die oma einen schlaganfall hatte du das kind nicht holen kann. auch lohnt es sich für mich nicht für 3-4 stunden pro tag auf arbeit zu fahren da wären rund 250 euro spritgeld weg.. nun bleibt mir nichts anders übrig wie zu kündigung. mein arbeitgeber will das nicht tun da mir dann eine abfindung zustehen würde die er nicht zahlen will. muß ich mit einer sperre rechnen?? danke
3 Antworten
Besprich die Kündigung mit dem Arbeitsamt. Lass es Dir schriftlich geben, das es keine Sperre gibt. Die Betreuung Deines Kindes muß schliesslich abgesichert sein, das steht hier an erster stelle.
war auf dem amt ein kündigung ist deshalb möglich ob eine sperre verhängt wird kann man noch nicht sagen.. und schriftlich gibt einen das auch keiner da das letzte wort der bearbeiter vom antrag hat..
Etwas schwierig für diesen Fall. Allerdings würde die Abfindung eh auf das ALG angerechnet...
Was dein Arbeitgeber will, sollte dir egal sein, wenn du kündigst, muss er da akzeptieren. Oder er muss dir eine zumutbare Alternative anbieten.
Ich würde mich an eine Rechtsanwalt wenden, für Arbeitsrecht, für eine Beratung. Die Erstberatung kostet nicht all zu viel und lohnt sich auf jeden Fall.
Dein Fall ist zu speziell, um da was konkretes zu sagen.
danke ist alles etwas schwierig da ich ja in der luft hänge.. mein arbeitgeber wird sich wohl ehr über die kündigung freuen.. der wollte eh das ich selbst kündige.. alles nicht so einfach aber ich hab da etwas zeitdruck da ich nicht weiß wohin mit dem kind zur zeit ist sie krank..
Allerdings würde die Abfindung eh auf das ALG angerechnet...
Abfindungen haben keinen Einfluss auf ALG 1
Wenn du wegen der Kinderbetreuung nicht verfügbar bist, hast du gar keinen Anspruch auf AlG 1. Die Sperrzeit wäre dann dein kleinstes Problem.
klar bin ich verfügbar nur nicht für arbeitszeiten bis über 16 uhr..