Spendenbescheinigung nachträglich ausstelllen
Hallo,
ein Unternehmer hat Ende 2010 einem Sportverein einen Satz Trikots, ohne Aufdruck und Werbung, gespendet. Die Rechnung vom Sportgeschäft ging an den Unternehmer und wurde von Ihm beglichen. Damit war die Sache erstmal erledigt, eine Spendenbescheinigung schien nicht nötig. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Rechnung im Unternehmen nicht als Betriebsausgabe gebucht wurde, sondern als Spende (Bruttobetrag). Das Finanzamt hat nach Abgabe der Steuererklärung eine Spendenbescheinigung verlangt. Darf der SV (Gemeinnützigkeit liegt vor) nachträglich eine Sachspendenbescheinigung ausstellen? Die muss ja auch erfasst werden in der Kassenbuchhaltung. 2010 ist ja schon abgeschlossen und 2008-2010 wurden auch schon dem FA vorgelegt zur Ausstellung eines neuen Freistellungsbbescheides. Oder kann ich das jetzt in 2012 buchen? Vielen Danke im Voraus und viele Grüße
1 Antwort
Solche Dinge solltet ihr grundsätzlich in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt klären. Das Problem hat hier erst einmal das Unternehmen, da es eine Spende geltend gemacht hat, obwohl ihm gar keine Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers vorliegt.
Warum habt ihr denn damals nicht von Euch aus eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt? Das ist doch das Mindeste, was man tun kann, wenn man eine Spende erhält. Und es ist doch auch nicht so furchtbar viel Arbeit.
Ich rate dringend davon ab, jetzt im Nachhinein etwas hinzumauscheln. Klärt das vorher mit dem Finanzamt. Und wenn es nicht geht, dann hat das Unternehmen eben Pech gehabt.
Eine Zuwendungsbestätigung hättet ihr dennoch ausstellen sollen. Es wäre ja dann dem Unternehmen überlassen geblieben, diese zu verwenden oder nicht.
Vielen Dank für die Antwort. Wir haben damals keine Bescheinigung ausgestellt, da der Unternehmer ja die Rechnung hat und wir davon ausgegangen sind, dass diese als Betriebsausgaben (Werbung o. ä.) gebucht wird. Dann hätte er sich auch noch die Vorsteuer ziehen können. Das wäre m. E. günstiger gewesen. Den Fehler hat er gemacht, denke ich. Nur möchten wir ihm jetzt natürlich helfen, wenn möglich. Werde aber vorher mit seinem Steuerberater, der ja die Steuererklärung abgegeben hat, und mit dem Sachbearbeiter beim FA besprechen.