Spende bei Einzelunternehmen von Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer absetzen?
Hi! Ich habe ein Einzelunternehmen (Nebengewerbe) und habe einen Umsatz von 50000€ pro Jahr.
Wenn ich Geld spende, z.B 1000€, kann ich das von den Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer absetzen? Laut Google klappt Umsatzsteuer, aber zu Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer habe ich nicht viel gefunden.
Hat da jemand eine Ahnung?
5 Antworten
Einzelunternehmen oder Gesellschafter an Personengesellschaften
Spende = private Sonderausgabe - keine Gewinnminderung auf Unternehmesebene
juristische Personen (z. B. GmbH)
Spende mindert den körperschaftsteuer- und gewerbesteuerrechtlichen Gewinn
Das Geld muß auch von der juristischen Person selbst bezahlt werden - nicht privat von den Gesellschaftern - die Zuwendungsbestätigung muß auf die juristische Person ausgestellt sein.
Bei Spenden gibt es keine Umsatzsteuer - lediglich bei Sachspenden kann die Umsatzsteuer für die Entnahme von Gegenständen, die zum Betriebsvermögen gehören (Entnahme ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig), in der Zuwendungsbestätigung mit bestätigt werden - dazu bedarf es einer entsprechenden Rechnung.
Spenden gehen meines Wissens in die Gewinnberechnung eines Gewerbes ein und dieser Wert ist dann evt. Ausgangspunkt für die anderen Steuern. Und Spenden werden wohl kaum eine Umsatzsteuer haben.
Seit wann sind Spenden Betriebsausgaben?
Ich habe ein Einzelunternehmen
Dann wundert es mich, dass du von Körperschaftsteuer schreibst, denn die betrifft nur Körperschaften wie z.B. eine GmbH.
Wenn ich Geld spende, z.B 1000€, kann ich das von den Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer absetzen?
Da du wahrscheinlich einkommensteuerpflichtig bist, sind Spenden an gemeinnützige Organisationen Sonderausgaben. Spenden an Parteien sind abzugsfähig nach § 34g Einkommensteuergesetz.
In deiner Einkommensteuererklärung.
Im Fall eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft sind Spenden nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Spenden sind als Entnahme zu verbuchen. Insofern gibt es keinen Zusammenhang mit anderen Steuerarten.
Spenden können nur im privaten Bereich als steuermindernd geltend gemacht werden.
Der Zusammenhang mit der Umsatzsteuer gilt nur für den Empfänger der Spende.
war mir klar, dass du zum Thema Körperschaftsteuer nichts gefunden hast.
da ein Einzelunternehmer nicht KöSt-Pflichtig ist .....
Umsatzsteuer: NEIN (in einer Spendenquittung ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
Gewerbesteuer: ja
Einkommensteuer. ja
Danke!! Kann ich Sonderausgaben auch absetzen?