Spekulationssteuer Hausverkauf England Kauf Dland?

6 Antworten

Unsere Frage: müssen wir spekulationssteuer auf den Gewinn den wir von Verkauf des Hauses hier in England machen zahlen?

Das richtet sich nach dem englischen und nicht nach dem deutschen Steuerrecht. Die Frage kann dir nur jemand beantworten, der sich im englischen Steuerrecht auskennt. Ich bezweifle, dass du hier einen Nutzer findest, der über diese Kenntnisse verfügt.

Am besten ist es, du wendest dich an einen Steuerberater in England oder versuchst selbst, etwas darüber im Internet herauszufinden.

Wenn Ihr in Deutschland wohnt seit ihr grundsätzlich mit Eurem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig.

D.H. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob der Gewinn aus dem Verkauf in Deutschland steuerpflichtig wäre (10 Jahre Spekulationsfrist, kein Eigenheim etc.).

Wenn es dann steuerpflichtig ist, muss man schauen, ob UK ein Besteuerungsrecht hätte.

Zwischen den meisten Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, welches Land Steuern auf bestimmte Gewinne oder Einkünfte erheben dürfen.

Für Großbritannien bedeutet das:

Gewinne aus der Veräußerung des Grundvermögens:

Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Großbritannien hat der Belegenheitsstaat (Großbritannien) das Besteuerungsrecht. für die unmittelbare Veräußerung eines Grundstücks Für den Fall der direkten Immobilienveräußerung gewährt Deutschland die Freistellung (Art. 23 Abs. 1a DBA).

D.h. Deutschland versteuert nicht!

Das gilt unabhängig davon, ob ihr in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig seit.

Ich hoffe das hilft.

Grüße Ana


 

Das war jetzt zwar sehr ausführlich, jedoch am falschen Punkt gestartet. Erst einmal gilt es festzstellen, ob in DEU überhaupt eine Steuerpflicht besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, dann hat DEU auch kein Besteuerungsrecht.

@Bakaroo1976

Ja. Soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, beabsichtigen die beiden in 2018 nach D zu kommen und dann auch das Haus zu verkaufen. Ergo grundsätzliche Steuerpflicht in D.

Ergebnis bleibt jedoch gleich :-)

In jeden Steuerfall hier im Forum müsste man viel mehr Wenn's und Aber's einbauen. Oder?

Schönen Feiertag noch.

Gruß Ana

Danke. Wir wissen das wir in England nichts zahlen müssen aber mein Mann ist überzeugt das wir in Deutschland zahlen müssen weil wir da gemeldet sind bevor das Haus hier verkauft ist?

das ist wohl ein Steuerberater sinnvoll. Wahrscheinlich 2 (in UK und in DE)

In UK bist du beschränkt steuerpflichtig wenn du dort Einkünfte erzielst oder Immobilien besitzt. D.H. der Staat dort besteuert nur was du dort verdienst. 

In DE bist du unbeschränkt steuerpflichtig, dazu muss man nicht mal den Hauptwohnsitz haben, ein Zimmer im Haus der Eltern mit Klamotten reicht bei deutscher Staatsbürgerschaft. Da es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit UK gibt, wird die dort gezahlte Steuer auf die in DE fällige angerechnet ... aber das bedeutet dass du den Gewinn zuerst mal in UK versteuern musst (wahrscheinlich dein Mann 1/2 und du 1/2) .,. dann musst du hier eine Steuererklärung machen und auf deinen Anteil wird die Steuer ausgerechnet nach deutschen Gesetzen. Nur wenn die Deuschte Steuer höher wäre, kommt dabei eine Steuerforderung heraus. Aber das FA will ganz sicher auch noch genauer wissen, wie das Haus finanziert wird, wenn Geld auf dem Ausland geflossen ist.

Diese Antwort ist suboptimal.

Du bis dort unbeschränkt steuerpflichtig, wo dein Aufenthalt ist. idR mehr als 180 Tage im Jahr. In anderen Ländern bist du nur beschränkt steuerpflichtig, wenn du dort Einkünfte hast.

Eine Ausnahme gilt bei Niedrigsteuerländern oder Nullsteuerländern. Dann ist ein Zimmer in D schon schädlich. UK ist kein Niedrigsteuerland.

Grundsätzlich ist wie bereits erwähnt diese Einkunftsart auf keinen Fall in Deutschland steuerpflichtig. Und Vwells hat den Fall aus UK-Sicht geprüft und das war auch nicht Gegenstand der Frage.

Ob das Finanzamt wissen will, wie das Haus finanziert wurde ist letzten Endes wohl kein Problem. Das Geld stammt schließlich nicht aus Geldwäschegeschäften und auch in UK gibt es Verträge über den Verkauf. Ist auch alles legal (hoffe ich doch) und macht idR keine Probleme.

Gruß Ana

das betrifft die UK - 

betrifft Dland - so würde hier verfahren: ihr habt in dem Haus gewohnt - damit dürfte keine Specksteuer anfallen