Speicherdauer der Daten in der Schadenklassendatei?
Mein Zweitwagen wurde vom Versicherer von SF 0 in die SF M gestuft und die Versicherung von ihm aus gekündigt. Grund: minimalistische Touchierung auf einem Parkplatz die der Unfallgegner sich in Gold hat auszahlen lassen...
Mein Erstwagen ist aber bei einem anderen Versicherer in der SF 5 eingestuft. Jetzt wollte ich den Zweitwagen ebenfalls bei meinem Erstversicherer anmelden. Dieser will mir den aber nur zur SF M einstufen zu wahnwitzigen Konditionen. Woraufhin ich den Zweitwagen erst einmal abgemeldet habe (da kein Versicherungsschutz mehr).
Wann verfallen die Einträge in der Schadenklassendatei und ab wann kann ich wieder einen Zweitwagen zu "vernünftigen" Konditionen anmelden?
Danke!
2 Antworten
.... und Dein Berater/Makler hat da keine Lösung? Setze in auf den Topf!
Er wird ja seine Gründe Dir genannt haben, warum er Dich mit so einer schlechten SF-Klasse dann auch noch zu einer anderen Versicherung geschickt hat!
Der Marktführer jedenfalls würde so eine Orgie mit Beginn SF-Klasse 0 nicht durchgehen lassen!
Und speichern, da höre ich einen Zeitraum von 10 Jahren und somit gibt es auch dafür Lösungen. Frage ihn einfach!
Hey DasHolzkopf,
es gibt keine Schadenklassendatei, sondern nur eine Schadenfreiheitsklassen-Datei: Je nach Gesellschaft speichern diese mind. 7 Jahre lang, manche Versicherer 10 bis 12 Jahre oder sogar mehr...! Siehe den Link hierzu: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
Dieser will mir den aber nur zur SF M einstufen zu wahnwitzigen Konditionen.
... was auch ganz korrekt ist! Du kannst nicht einfach eine Mehrfachschadenklasse beim Versicherer unterschlagen :-((
Die Zweitfahrzeugregelung kannst du nur beanspruchen, falls bisher noch kein Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs versichert wurde!
In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich?
Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag hat Vorrang vor einer Ersteinstufung nach I.2. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat. Die Übernahme kann unter den Voraussetzungen nach I.6.2 und I.6.3 in folgenden Fällen beantragt werden: usw.
Nachzulesen in deinen Allg. Kraftfahrtbedingungen (AKB) unter dem Punkt "Schadenfreiheitsrabatt-System".
Lieber DasHolzkopf, da hilft evtl. nur ein Halterwechsel auf den Partner und dieser versichert das Fahrzeug z.B. nach der Führerscheinregelung... ;-))
Gruß einer ehem. Versich.maklerin