Sparkassen Konto im Minus wegen Handyrechnung. Wie lange Zeit um es zu begleichen?

11 Antworten

Wenn du keine genehmigte Überziehungsmöglichkeit hast, wäre das schon ein Grund dir das Konto zu kündigen.

Wenn gleich die zweite Monatsrate nicht gezahlt wird, kann es schnell sein, dass du die Kündigung bekommst. Account wird gesperrt.

Wie lange dauert das?

@zeeef

Frag deine Bank, das können nur die dir beantworten.

Bekomme ich dann eher Ärger mit meiner Sparkasse oder eher mit Vodafone wenn ich die Rechnung nicht direkt begleiche?

Überziehst du dein Konto verlangt die Bank dafür Zinsen. Denen ist das egal, die verdienen ja an dir.

Wird über ein SEPA-Mandat bezahlt und kann dieses nicht durchgeführt werden, dann wird die Abbuchung rückgebucht und du hast Spesen bei der Bank. Denen ist auch das egal, da sie mit dir Geld verdienen. Es kann sein, dass Vodafone die Spesen, die bei ihnen anfallen auch in Rechnung stellen.

Hast du eine ganz normale Rechnung bekommen, dann ist diese sicher mit einem Fälligkeitsdatum versehen und selbst wenn du ein paar Tage später bezahlst, passiert nicht viel. Die Firmen mahnen nicht gleich sofort nach der Fälligkeit.

Also wenn ich am Wochenende oder Montag das Geld auf mein Konto überweise ist alles gut?

@zeeef

Wie gesagt, hast du eine Rechnung in der Hand, dann hat diese ein Fälligkeitsdatum ausgewiesen.

Überziehst du dein Konto dann verlangt die Bank einfach nur Zinsen. Wird rückgebucht, dann fallen Spesen an.

@zeeef

Auf jeden Fall und wenn kriegst du Ärger mit der Sparkasse und nicht mit Vodafone.

Außer wenn die Sparkasse es nicht akteptiert und zurückbucht .

@Maedgood

Ich glaube kaum, dass es Ärger mit der Bank gibt, da die Bank genau durch solche Situationen Geld verdient ;)

@Jack98765

Mit Vodafone eher auch weniger da (solange nicht zurückgebucht) Vodafone das Geld ja erhalten hat sonst wär das Konto ja nicht im Minus.

@Maedgood

Vodafone würde im Fall einer Rückbuchung nochmals abbuchen. Gegebenenfalls inkl. ihrer Spesen.

Bekomme ich dann eher Ärger mit meiner Sparkasse oder eher mit Vodafone wenn ich die Rechnung nicht direkt begleiche?

Die Rechnung ist doch scheinbar beglichen, wenn Dein Konto jetzt im Minus ist. Demzufolge hat die Sparkasse die Lastschrift eingelöst.

Ärger bekommst Du mit niemandem, sofern die Kontoüberziehung rechtzeitig wieder ausgeglichen wird. Wann "rechtzeitig" ist, muß Dir ggf. die Sparkasse sagen.

Vodafone hat Ja das Geld bekommen. Die werden sich nicht melden. Allerdings kommt dann nächsten Monat die nächste Rechnung.

Wenn du einen Dispo-Rahmen hast wird sich die Sparkasse auch nicht melden. Nur fleißig die Zinsen kassieren.

Und erst wenn du dein Dispo ausgereizt hast werden die Forderungen von Vodafone und anderen zurück gewiesen. Dann solltest du Post von der Sparkasse bekommen. Und normalerweise kommt auch von Vodafone eine Nachricht mit der fälligen Summe plus Bearbeitungsgebühren.

Also wenn ich am Wochenende oder am Montag das Geld auf mein Konto überweise dann gibt es keine Probleme?

@zeeef

Außer ein paar Zinsen die du bezahlen musst wird nichts weiter passieren.

Wenn du keinen Dispokredit hast dann geht die Buchung als Rücklastschrift die nächsten Tage eh zurück. Natürlich kriegst du da Stress also melde DU dich bzw. zahle was ein damit es bezahlt wird. Nicht passiv warten und Daumen drehen.

Vodafone ist übrigens mit so etwas ganz streng, bei Rücklastschriften schicken die häufig keine Mahnung und beauftragen sofort ein Inkassounternehmen und das heißt negative Schufa. Die häufigsten kleinst-negativen Einträge die ich in meinem Beruf gesehen habe sind von Vodafone!

Wie lange dauert es bis es zurück geht?

bei Rücklastschriften schicken die häufig keine Mahnung und beauftragen sofort ein Inkassounternehmen und das heißt negative Schufa

Nein das wäre unzulässig. Eine Einmeldung an die Schufa oder andere Auskunfteien kann nur erfolgen, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt wurde oder der Schuldner diese anerkennt.

Dazu muss in der Regel 2 Mahnungen verschickt werden wobei auf diesen Umstand hingewiesen werden muss.

(Folgt u.a. aus Art 6 Abs. 1 Buchst. a) b) und f) DSGVO)