Sparkasse will mich wegen Betrug anzeigen ist das Rechtens?

5 Antworten

Komplizierte Sache und im Zweifel musst du zu einem Fachanwalt für Strafrecht. Als Arbeitsrechtler kann ich nur unterstreichen, dass es arbeitsrechtlich kein ganz gravierender Unterschied ist. So oder so hast du Kündigungsschutz. Du hast theoretisch bei einer betriebsbedingten Kündigung Nachteile, da Mitarbeiter die länger dabei sind in der Sozialauswahl vorgehen könnten. Wenn du eine Abfindung verhandeln würdest, würde die naturgemäß, da Berechnungsgrundlage auch die Betriebszugehörigkeit ist, niedriger ausfallen. Bevor das Ganze hoch kocht und du noch eine negative SCHUFA Auskunft bekommst würde ich allerdings schnellstens einen in diesem Bereich versierten Rechtsanwalt einschalten. Der Kollege sollte im Bereich Bankenrecht und Strafrecht fit sein. Viel Glück

Danke für die ausführliche Antwort.

Nur wenn die Sparkasse bei meinem Betrieb (Zentrale) angerufen hat, kann sie doch auch nur ablesen, was auf deren Computer steht? Scheinbar ist das Eintrittsdatum so vermerkt. Kenne nämlich niemanden vom Personalbüro und das Personalbüro auch nicht mich.

Ich vermute mich hat eine Bekannte bei der Bank angeschwärzt.

Aber das kann sie ja nicht beweisen.

Richtig ist das Eintrittsdatum 2015 - falsch ist 2007.

Durch das viel frühere Datum ergibt sich eine längere Betriebszugehörigkeit als tatsächlich gegeben.

Dadurch hätte sie dann "unberechtigte Vorteile" und keine Nachteile.

Gruß Michael

wenn du es wusstest, dass es dort falsch steht, und es trotzdem vorgelegt hast, ist es Betrug. Falls du es übersehen hast, nicht. Ersteres muss man dir beweisen, dabei können aber auch ein gesunder Menschenverstand eine Rolle spielen...

Betrug ist ein komplizierter Tatbestand. Mit den richtigen Einlassungen kommt man da raus aus der Nummer. Dazu musst du aber zum Anwalt. Das sollte es dir Wert sein.


Hallo, klar hab ich das gewusst mit dem falschen Eintrittsdatum.

Wusste aber nicht dass das ein Vorteil ist. 

Probezeit und unbefristeten Vertrag hab ich ja.

Wie gesagt, der Betrug ist kompliziert und ein Strafverteidiger könnte dort eventuell etwas machen. den arbeitsrechtlichen Bezug sehe ich noch nicht so ganz, aber das wird der fachanwalt schon wissen. Also ab zum Anwalt!

Hallo Nati,

hättest du denn den Kredit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und nach Ablauf der Probezeit nicht auch bei Eintrittsdatum 2015 bekommen?

Du hast gewusst, dass ein falsches Datum auf der Gehaltsabrechnung steht und wenn du mit Eintrittsdatum 2015 den Kredit nicht bekommen hättest, dann ist das Betrug.

Warum sollte die Anzeige also nicht "rechtens" sein? Was dann dabei rauskommt, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Ich habe was gefunden, was dir helfen könnte.

Stammt aus der nachfolgend genannten Quelle, die ich natürlich nennen muss. Da es dabei aber um "Kreditbetrug" geht und diesen eine Privatperson nicht begehen kann, ist der Rest für dich nicht wirklich wichtig.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/wirtschaft-und-gewerbe/26507

"Einen Betrug in Zusammenhang mit einer Kreditvergabe (§ 263 StGB) kann dagegen jeder begehen. Allerdings reicht hier eine bloße Täuschung nicht zur Verwirklichung der Straftat aus. Die Strafbarkeit für vollendeten Betrug gem. § 263 StGB setzt vielmehr voraus, dass der Kreditgeber in Folge der Täuschung einen Irrtum erleidet und eine Vermögensverfügung vornimmt, die zu einem Vermögensschaden führt."

Hast du die bisherigen Raten alle und immer pünktlich bezahlt? Dann wäre das schon mal positiv für dich. Wenn nicht, dann dementsprechend negativ.

"Die Sparkasse will mich anzeigen" - also hat sie es noch nicht?

Dann musst du Flucht nach vorne ergreifen und machst gleich morgen einen persönlichen Termin mit einem "wirklich Zuständigen" der Sparkasse.

Du musst dich entschuldigen, ganz lieb "bitte, bitte" machen und musst die Bank davon überzeugen, dass du (auch) in Zukunft deine Raten immer pünktlich bezahlen wirst.

Dann kommst du vielleicht mit einem blauen Auge davon.

Kommt es aber dennoch zur Anzeige, dann solltest du dir auf jeden Fall rechtlichen Beistand holen.

Und du musst natürlich deinen Arbeitgeber über den Fehler informieren, damit er das falsche Eintrittsdatum korrigiert.

Zusatz:

Ich habe mir eben noch deine anderen Fragen angeschaut und wenn ich ehrlich sein darf, dann sind dir irgendwie fast alle recht kurios und ich glaube, du wirst bei der Sparkasse nicht viel Glück haben, denn mit Geld scheinst du nicht umgehen zu können.

Viele Grüße

Michael

na auf grund der anzeige bekommst du doch sicher eine vorladung. kläre das am besten dort.

Selbstverständlich bist du für die Richtigkeit der Unterlagen verantwortlich, wenn du sie einreichst. Wer denn sonst?