Sparkasse - Überweisungen für eine andere Person tätigen nicht erlaubt?
Guten Abend zusammen,
ich habe heute ein seltsames Schreiben der Sparkasse erhalten. Darin steht, dass diese festgestellt hat, dass ich seit einiger Zeit Buchungen durchführe, die auf einen anderen Namen lauten (der meiner Mutter). Ich solle nunmehr keine Buchungen mehr auf fremde Namen tätigen, da sie ansonsten die Geldeingänge/Abbuchungen zurückweisen und mit einer Kündigung meines Kontos drohen.
Es ist richtig, dass ich desöfteren Rechnungen meiner Mutter bezahle, wie etwa die Telefonrechnung, da wir in einem gemeinsamen Haushalt leben und ich mich auch an den Kosten beteiligen möchte. Ich gebe bei Überweisungen im Betreff auch den Namen meiner Mutter an, damit der Empfänger auch weiß, um wen es sich handelt.
Ist es denn verboten, dass ich Rechnungen meiner Mutter von meinem Bankkonto aus bezahle? Ich habe noch nie gehört, dass dies nicht erlaubt ist.
Könnt Ihr mir weiterhelfen oder habt Ihr vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
verboten ist es nicht! Laß dir von deiner Mutter eine Kontovollmacht geben. Ihr geht beide zur Sparkasse, nehmt eure Geldkarten und Personalausweise mit, mehr braucht ihr nicht.
Du hast sicherlich bei der Kontoeröffnung unterschrieben, dass du das Konto nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nutzt, ein Verstoß dagegen kann ein Kündigungsgrund sein.
Man versucht damit die Geldwäsche zu verhindern. Es könnte ja sein, dass deine Mutter Schwarzgeld eingenommen hat, und dieses über Dich als dritte Person in Umlauf bringt. Das heißt: Du bezahlst vom Konto, deine Mutter gibt Dir das Schwarzgeld dafür.