Spätfolgen nach Arbeitsunfall?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Arbeitsunfall damals ordnungsgemäß bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wurde, und es ärztlich bestätigt ist, dass es sich um eine Unfallfolge handelt, zahlt die BG. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du an die BG herantrittst, alle ärztlichen Befunde dort vorlegst, und den Fall dort meldest - wenn es nicht der zurzeit behandelnde Arzt schon gemacht hat, mit dem Du den Fall ja auch besprochen haben musst.

Die Berufsgenossenschaften haben ofmals bessere Ärzte und Reha-Anstalten, weshalb es sinnvoll ist, sich dahin zu wenden.

Im Übrigen können sich daraus ja auch noch weitere Spätfolgen mit evtl. Rentenansprüchen ergeben, sodass ich empfehle, bei der BG entweder persönlich vorzusprechen, oder die Unterlagen per Einwurf-Einschreiben dorthin zu schicken, damit Du einen Nachweis hast.

Über diese Aktion würde ich auch meine Krankenkasse informiert halten.

Gute Besserung und viel Erfolg!

Hallo, es ist auf alle Fälle die BG zuständig, die es auch zum Zeitpunkt des Unfalls war. Dass du nicht mehr in dem Unternehmen tätig bist, hat damit nichts zu tun. Wende dich an die BG, der der Unfall gemeldet wurde. Ich kann nur empfehlen, einfach mal anzurufen. Und dann musst du die erforderlichen Unterlagen dort hin schicken. Aber was die brauchen, werden sie dir sicher mitteilen.