Späteste Kündigung zum 15.02.15?!
Hallo,
ich habe mich im Internet vorab informiert. Ich habe am Freitag den 16.01.2015 gekündigt. Habe die gesetzliche Frist somit eingehalten oder nicht? Also zum 15.02.15 gekündigt. Es sind somit die 4 Wochen (28 Tage) eingehalten oder nicht? Mein Personalchef kam gerade zu mir und meinte das wäre so nicht richtig. (man muss wissen der ist immer quer und wollte schon wissen wo ich anfange damit er da anrufen kann und sowas...) naja. Was meint ihr!? Danke für eure Hilfe.
4 Antworten
Laut §622 BGB beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. 4 Wochen ab 16.01 ist der 13.02 und damit hast du die Frist locker eingehalten.
Längere Kündigungsfristen dürfen nur per Tarifvertrag vereinbart werden, ob so was bei dir vorliegt, weiß ich natürlich nicht.
Steht doch da: §622 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Vielen Dank! :) Dann will ich ihm das mal vorlegen. Dachte schon ich bin komplett bescheuert!? Hab es während meiner Ausbildung auch so gelernt.
Längere Kündigungsfristen dürfen nur per Tarifvertrag vereinbart werden
Das ist falsch!
Längere Fristen dürfen arbeitsvertraglich vereinbart werden, sie dürfen für den Arbeitnehmer nur nicht länger sein als für den Arbeitgeber (BGB § 622 Abs. 5 Satz 3).
Nur die Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen ist tariflichen Regelungen vorbehalten!
Du warst pünktlich und hast die Frist von 4 Wochen eingehalten.
Hast Du einen Beleg/Zeugen dass der AG die Kündigung am Freitag erhalten hat? Wenn ja, ist ja alles gut. Da kann der Personalchef sagen was er will. Die Frist ist gewahrt
Ja, habe es mir zusätzlich noch von einem Arbeitskollegen (Lagerverantwortlicher) quittieren lassen mit Eingangsstempel und Unterschrift.
Na dann ist doch alles in Ordnung. Kündigung pünktlich abgegeben, Zeugen, was will der Personalchef noch außer stänkern?
Wenn die Kündigung am 16.1. beim Betrieb war, ist die Frist in Ordnung. Kann der Personalchef nicht bis 28 zählen?
Was steht denn zur Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag?
habe die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Zum Monatsende oder halt zum 15. Meiner Meinung nach habe ich da alles Richtig gemacht. Habe es sogar von einem Kollegen quittieren lassen und da war noch eine Kollegin dabei, welche es zur Not auch bestätigen kann.
Dann hast du wirksam und nachweisbar gekündigt.
habe die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist. Habt ihr vielleicht noch eine Quelle die das glaubhaft belegt?