Späteste Kündigung zum 15.02.15?!

4 Antworten

Laut §622 BGB beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. 4 Wochen ab 16.01 ist der 13.02 und damit hast du die Frist locker eingehalten.

Längere Kündigungsfristen dürfen nur per Tarifvertrag vereinbart werden, ob so was bei dir vorliegt, weiß ich natürlich nicht.

habe die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist. Habt ihr vielleicht noch eine Quelle die das glaubhaft belegt?

@Jewi14

Vielen Dank! :) Dann will ich ihm das mal vorlegen. Dachte schon ich bin komplett bescheuert!? Hab es während meiner Ausbildung auch so gelernt.

Längere Kündigungsfristen dürfen nur per Tarifvertrag vereinbart werden

Das ist falsch!

Längere Fristen dürfen arbeitsvertraglich vereinbart werden, sie dürfen für den Arbeitnehmer nur nicht länger sein als für den Arbeitgeber (BGB § 622 Abs. 5 Satz 3).

Nur die Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen ist tariflichen Regelungen vorbehalten!

Du warst pünktlich und hast die Frist von 4 Wochen eingehalten.

Hast Du einen Beleg/Zeugen dass der AG die Kündigung am Freitag erhalten hat? Wenn ja, ist ja alles gut. Da kann der Personalchef sagen was er will. Die Frist ist gewahrt

Ja, habe es mir zusätzlich noch von einem Arbeitskollegen (Lagerverantwortlicher) quittieren lassen mit Eingangsstempel und Unterschrift.

@HujaDee

Na dann ist doch alles in Ordnung. Kündigung pünktlich abgegeben, Zeugen, was will der Personalchef noch außer stänkern?

Wenn die Kündigung am 16.1. beim Betrieb war, ist die Frist in Ordnung. Kann der Personalchef nicht bis 28 zählen?

Was steht denn zur Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag?

habe die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Zum Monatsende oder halt zum 15. Meiner Meinung nach habe ich da alles Richtig gemacht. Habe es sogar von einem Kollegen quittieren lassen und da war noch eine Kollegin dabei, welche es zur Not auch bestätigen kann.

@HujaDee

Dann hast du wirksam und nachweisbar gekündigt.