Sozialversicherungspflichtigen Minijob vorm Jobcenter geheimhalten?
Hey Leute,
Kleine Frage: Wenn man einen Job hat, der bei der Sozialversicherung angemeldet wird, das Geld jedoch NICHT überwiesen, sondern auf die Hand gegeben wird, kann das Jobcenter Wind davon bekommen?
Ich vermute mal ja, weil das Jobcenter doch Zugriff auf 'Sozialversicherungsdaten' hat oder?
PS: Sorry für den langen Satz xD
8 Antworten
Du kannst davon ausgehen, dass das Jobcenter das mitbekommt und dann hast du ein großes Problem, unter anderem eine Anzeige wegen Betrug, Erschleichung von Leistungen etc.
ja natürlich durch die sozialversicherung wird es mitgeteilt. weiterhin willst du ernsthaft hier anleitung zu einer straftat?
du machst dich damit des sozialbetruges schuldig und schon der versuch ist strafbar. folgen: rückforderung von leistungen, sanktion, ordnungsgeld und strafanzeige.
Wenn du in einer Bar arbeitest, bekommst du oft das Trinkgeld auf die Kralle und dann bekommt auch niemand Wind.
Alles andere ist angemeldet und wird irgendwann rauskommen.
Ein Mini Job ist nicht sozialversicherungspflichtig, wird aber an die Minijob Zentrale gemeldet und sofort weiß das Jobcenter Bescheid und erst recht der Zoll. Schwarzarbeit ist strafbar.
Sozialversicherungspflichtig wird er erst ab 451 Euro und dann ist es kein MiniJob mehr.
Dein AG muss den Job bei der MInijob Zentrale anmelden, Dann bekommt das Jobcenter auch davon Wind und reagiert entsprechend.
Ansonsten ist Schwarzarbeit und ist strafbar-.