Sozialversicherungsbetrug obwohl Mitwirkungspflicht nachgekommen?
Hallo ihr Lieben,
es ist mal wieder Samstag, ich komme gerade von der Arbeit und habe einen Brief vom Jobcenter im Briefkasten, der mir etwas Sorgen bereitet. Und da morgen erst Sonntag ist und ich dort nicht anrufen kann, frage ich mal vorab hier.
Ausgangspunkt: Ich habe Hartz-4-Leistungen als Aufstocker bezogen. D.h. ich hatte einen sozialversicherungspflichtigen Job mit 20 Stunden pro Woche und habe zusätzlich Aufstockungen vom Jobcenter bekommen. Das klappte auch immer gut.
Mitte August 2017 bekam ich einen weiteren Job, einen Minijob, auf 450-Euro-Basis. Zusammen mit dem Gehalt aus dem sozialversicherungspflichtigen Job habe ich dem Jobcenter dann Good-Bye gesagt. Allerdings habe ich dem Jobcenter vor Arbeitsbeginn telefonisch mitgeteilt, dass ich einen neuen Minijob habe. Ich sollte dann die erste Lohnabrechnung mit einreichen und dann würde das alles verrechnet werden. Gesagt, getan, direkt im September habe ich dem Jobcenter dann die Lohnabrechnung per Mail zukommen lassen (Mail ist noch vorhanden).
Ca. ein halbes Jahr später wurde ich vom Jobcenter angeschrieben, ich solle noch Gehaltsabrechnungen aus dem sozialversicherungspflichtigem Job nachreichen, obwohl ich dies längst getan hatte. Naja, da war wohl Personalwechsel im Jobcenter oder was auch immer, jedenfalls konnte man diese Mails mit den Gehaltsabrechnungen nicht mehr finden. Ich also erneut hingeschickt und alles war schick. Kurze Zeit später bekam ich dann die endgültige Bewilligung und den Betrag, den ich an das Jobcenter zurückzahlen musste, da es immer wieder zu Überzahlungen beim sozialversicherungsplfichtigen Job kam. Auch soweit alles gut. Allerdings habe ich übersehen (wirklich übersehen!), dass mir auch für den August die reguläre Aufstockung bewilligt wurde.
Heute bekam ich dann ein Schreiben. Nach einem Datenabgleich nach §52 SGB wurde bekannt, dass ich im August 2017 eine Beschäftigung aufgenommen habe. Ich solle doch bitte angefügte Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen und dem Jobcenter zukommen lassen.
Jetzt habe ich die Sorge, dass ich wegen Sozialbetrugs angezeigt werden kann. Aber ich habe dem Jobcenter doch vorher telefonisch von dem neuen Minijob berichtet und Anfang nächsten Monats sogar eine Lohnabrechnung per Mail geschickt (die aufgrund Personalwechsels wohl beim zuständigen Sachbearbeiter nicht angekommen ist). Wie gesagt, die Mail ist noch vorhanden. Und dass das Jobcenter mir den August noch bewilligt hat, ist doch eigentlich deren Fehler, oder? Oder bin ich verpflichtet, die endgültige Bewilligung nochmal genaustens zu überprüfen ("ob das Jobcenter da was übersehen hat")?
Also eigentlich kann ich doch nicht angezeigt werden, oder? Ich bin ja schließlich allen Mitwirkungspflichten nachgekommen und habe lediglich die endgültige Bewilligung nicht genau beachtet.
Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten im Voraus. Das bereitet mir jetzt echt Bauchschmerzen, da ich immer ein ehrlicher Mensch bin.
1 Antwort
Betrügerische Absicht könnte man Dir allenfalls dann unterstellen, wenn Du den Minijob hättest verschweigen wollen. Genau das Gegenteil war aber der Fall und nachweisen kannst Du es auch noch.
Zuviel gezahlte Leistung ist zu erstatten und gut ist es.