sozialversicherungen ddr?

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Hallo rosenlisa,

Sie schreiben:

ich wollte wissen, ob es ein sozialversicherungssystem in der ddr gab, ähnlich dem der brd?  also nicht nur auf die krankenversicherung bezogen, sonder auch auf die anderen 3(ich sage 3, da die pflegeversicherung ja erst nach der wiedervereinigung eingeführt wurde falls es eins gab, kann mir bitte jemand auch die höhe der beitragssätze sagen ? ?

Antwort:

Google und Wikipedia machens möglich, zum Beispiel unter folgenden Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Versicherung_der_DDR

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_des_Freien_Deutschen_Gewerkschaftsbunds#Finanzierung

Auszug:

Der einheitliche Beitragssatz betrug 20 Prozent des Bruttoeinkommens bei einem Höchstsatz von 120 Mark der DDR pro Monat.[3] 

Jeweils die Hälfte des Beitrags wurde vom Versicherten und von seinem Arbeitgeber gezahlt, in der SV des FDGB versicherte freiberufliche tätige Personen zahlten den vollständigen Beitrag von 20 Prozent allein. 

Abweichend davon betrugen die Beiträge für im Bergbau tätige Arbeiter zehn Prozent für die Arbeitnehmer und 20 Prozent für die Arbeitgeber.[6] 

Für die Unfallversicherung wurden von den Betrieben darüber hinaus zusätzliche Beiträge entrichtet, deren Höhe sich pro Arbeitnehmer aus einem Satz von 0,3 Prozent multipliziert mit einer betriebsspezifischen Gefahrenklasse ergab.[6] 

Da in der DDR für die Sozialversicherung anstelle einer individuellen Versicherung eine staatliche Fürsorge angestrebt wurde, wurden die Beiträge konstant gehalten und entstehende Defizite durch Staatszuschüsse ausgeglichen.[6] 

Der Haushalt der nach dem Umlageverfahren finanzierten SV war Teil des DDR-Staatshaushaltes.

Fazit:

Das Ende der Fahnenstange war dann die Staatspleite, weil das Alles nicht mehr finanzierbar war!

Die Geschichte wird sich immer wieder wiederholen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

DDR und Staatspleite? Weißt du etwas, was andere nicht wissen?

Die DDR war nie pleite und hat bis zum Ende alle ihre Verpflichtungen im In- und im Ausland eingehalten. Eine Staatspleite sieht anders aus.

@PeVau

Die DDR war nie pleite.... Dank des CSU Vorsitzenden Franz Josef Strauß ... der arrangierte in den 80 ziger Jahren einen Milliarden Deal mit der DDR damit sie ihre Verbindlichkeiten mit dem Ausland tilgen konnte.

Es gab keine Staatspleite, das System war marode und wurde mit Flickwerk aufrechterhalten. Das gleiche erleben wir auf höheren Niveau mit der jetzigen Rentenversicherung.

@Dickie59

Ich weiß auch nicht, wie Wikipedia auf 20% kommt, es steht dort auch viel Unsinn drin. Ich habe Zeit meiner DDR-Arbeit nur 10% bezahlt (für alles zusammen) bis zu einer Höhe von 60.- Mark (bei einem Verdienst bis 600.- Mark brutto). Darüber hinaus gab es die freiwilligen Zusatzrentenversicherung, das ging bis zu einer Höhe von 120.- Mark (bei entsprechendem Verdienst, die meisten hatten weniger). Und Arbeitgeber war in jedem Fall der Staat. Es gab allerdings noch kleine Privatfirmen, vielleicht mussten diese 20% abdrücken. Aber das war ein verschwindend geringer Anteil, nachdem man die meisten 1972 enteignet hatte.

Eine Arbeitslosenversicherung gab es in der DDR nicht, da es keine Arbeitslosen gab. Es bleiben also Kranken- und Rentenversicherung. Dafür zahlte man im Monat 10% von seinem Bruttolohn, im Höchstfall 60.- Mark. Dann gab es noch die freiwillige Zusatzrentenversicherung, für die man für den 600.- Mark überschreitenden Bruttolohn noch einmal 10% zahlen musste, im Höchstfall 120.- Mark. Dafür erhielt man dann im Alter eine Rente auf Grund des tatsächlichen Verdienstes. Wer diese Zusatzrentenversicherung nicht abgeschlossen hatte, erhielt nur eine Rente auf der Grundlage von 600.- Mark (bzw. weniger, wer weniger verdient hatte).

Zuzahlungen usw. gab es nicht, allerdings Engpässe (z. B. beim Zahnersatz). Wollte man mal 1-2 Monate nicht arbeiten, konnte man sich in dieser Zeit für 10.- Mark im Monat freiwillig versichern.

Da die meisten Betriebe unter staatlicher Aufsicht standen und auch ihren Gewinn an den Staatshaushalt abführen mussten (von dort kamen dann wieder Gelder für Investitionen oder Planstellen), kann ich mir das Arbeitgebermodell, wie es bei Wikipedia erläutert wird, nicht vorstellen. Das traf vielleicht auf die wenigen Privaten und Freiberufler zu. Allerdings gab es bei Schwerpunktbetrieben auch Betriebsrenten, die m. E. aber auch alle über die staatliche Versicherung liefen.

Ich habe selbst einige Jahre Lohnabrechnungen gemacht, und dabei habe ich nichts von einem Arbeitgeberanteil entdeckt.


natürlich gab es ein soziales sicherungssystem. die beiträge haben sich ebenfalls nach dem einkommen gerichtet

Ja!
Arbeitslose gab es keine, also auch keine Arbeitlslosenversicherung.
Kranke wurden gratis behandelt, es brauchte keine Krankenvesicherung.
Seniorenheime gabe es auch, es brauchte keine Pflegeversicherung.
Es gab Mindestlohn und Mindestlohnrente, Ganztagesbetreuung für Kinder.

Da nannte sich alles soziale Errungenschaften.

Für Kinder gab es Ferienlager, für Frauen einen Haushaltstag pro Monat.
Frauen waren gar gleichberechtigt.

A) Es gab eins!

B) Es war dem BRD-System nicht ähnlich!

Die Höhe des Beitrages hat Dir "Konrad Huber" benannt.