Sozialversicherung An und Abmeldung?

3 Antworten

Nein, das kann er natürlich nicht. Das sind normale Verwaltungsvorgänge in seinem betrieb, die dir nicht zu berechnen sind. Außerdem kostet es nichts, jemanden bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung zu melden. Da versucht dich jemand gehörig zu verkaspern, und am Montag rufst du da mal an und setzt die gehörig auf den Pott. Und du forderst natürlich mit Fristsetzung die Auszahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages zuzüglich Verzugszins.

Das darf er natürlich nicht. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, dIch an- und abzumelden , und dafür, dass er mögliche Kosten dafür auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, gibt es keinerlei Grundlage. Zudem müsste er auch erstmal nachweisen, dass ihm diese Kosten überhaupt entstanden sind.

Ich denke das er mir die Kosten vom Steuerbüro berechnet denn die erledigen das ja für ihn und da muss er sicher für bezahlen. Er hat ausserdem die Kaution für Arbeitskleidung in Höhe von 50 Euro einbehalten weil die Kasacks leicht durch einen Gürtel abgenutzt waren. Ansonsten waren sie in 1a Zustand.

Wenn er ein Steuerbüro beauftragt, ist das seine Sache. Die Kosten dafür kann er auf keinen Fall an dich weiterleiten.

Kaution für die Arbeitskleidung darf er grundsätzlich einbehalten, wenn die Kleidung über die normale Abnutzung beschädigt ist. Das kann man aber hier nicht beurteilen.

@Spezialmann

Nein, er kann die Kaution für die Arbeitskleidung nicht für die normale Abnutzung einbehalten, weil das eben normale Abnutzung ist. Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn eine besondere Arbeitskleidung notwendig ist (z.B. am Hochofen),, dann hat der Arbeitgeber die kostenfrei zu stellen. Wenn der AG Lust drauf hat, dass du in Betriebsklamotten rumläufst wo sein Firmenname draufsteht, dann hat er das auch zu bezahlen. Du bezahlst da gar nichts für. Das notwendige Umziehen bei Arbeitsbeginn ist übriegns als bezahlte Arbeitszeit zu bezahlen.

@pisanius

Also.....ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte d.h. ich muss Praxiskleidung tragen. Hose und Schuhe habe ich selber gekauft und Kasacks mit Praxiswerbung werden gegen Kaution(10€) pro Kasack gestellt. Nach 2 Jahren waschen und anziehen sind die natürlich nicht mehr neu. Allerdings Pflege ich meine Kleidung schon. Leider habe ich einen Gürtel getragen und dadurch hat sich der Stoff leicht angebaut. Eigentlich ein Zeichen für billige Qualität. In der Praxis davor hatten wir Poloshirts. Die haben das vertragen. Umziehen war vor der Arbeitszeit.

@pisanius
Nein, er kann die Kaution für die Arbeitskleidung nicht für die normale Abnutzung einbehalten, weil das eben normale Abnutzung ist. 

Das ist mir klar, deswegen schrieb ich ja auch

 wenn die Kleidung über die normale Abnutzung beschädigt ist.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alles zur Verfügung stellen, was der zur Tätigkeit braucht, und der Arbeitnehmer muss die Arbeitsmaterialien und -Kleidung zurückgeben, wenn das BV beendet ist. Und dann muss er auch zahlen, wenn er etwas kaputt gemacht hat oder etwas weg ist.