Sozialschwache vom Rechtsanwalt kostenlos oder günstig beraten lassen?

5 Antworten

Du könntest bei einem Anwalt deines Vertrauen dir ein unverbindliches Beratungsgespräch einholen. Der wird dich dazu beraten, hast du ein niedriges Einkommen und keine großen weiteren Einkünfte kannst du Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dieses Formular bekommst du direkt in der ersten Sprechstunde ausgehändigt. Man möchte von dir wissen wie hoch deine mtl. Belastungen (Miete, Mietvertrag in Kopie einreichen, mtl. Gehaltsabrechnung in Kopie, hast du Versicherungen am laufen, selbst hierfür gilt Betrag[Kto.auszug über mtl./vj./jährl.) raussuchen und am Besten schon alles dabei haben. Hast du Kredite am laufen und werden diese monatl. getilgt alles dabei haben. Eine halbe Beratungsstunde kostet dich im Durchschnitt 50,-Euro (zzg.19%USt 59,50) du kannst selbst, auch wenn dir dein Anwalt deines Vertrauens dir zu weiteren Schritten abrät. Diese Stunde bzw. halbe Stunde über Prozesshilfekostenhilfe abrechnen lassen. Dieser Antrag wird zum Amtsgericht deines Wohnortes geschickt und dort werden die Unterlagen geprüft, ob dir rein rechtlich Beihilfe gewährt wird.

Kosten darfst du auch noch anwenden km-Pauschale (o,3o Eur x Tage x km)zur Arbeit und alles andere was du an tatsächlichen Weko. hast, ansonsten rechnen die vom Gericht mit 92o Euro PB ab von dem j. Bruttoarbeitslohn)

Wichtig solltest du Zinseinnahmen haben, Bausparverträge unterhalten auch in Kopie mitnehmen.

Du sagst du verdienst wenig, selbst wenn du Alleinstehend bist, nehme einfach mal das du mtl. geregelte Zahlungsverpflichtungen unterhälst, würde somit pauschal sagen der Antrag geht durch. Weil der Satz relativ hoch ist den ein Alleinstehender so im Monat verdienen darf und kann.

JETZT WIRD ES WICHTIG IMMER IM BERATUNGSGESPRÄCH ZUHÖREN, weil: Sollte dir dein Herr/Frau Anwalt dazu abraten, weitere Dinge für dich zu unternehmen, da keine Aussicht auf Erfolg und es vielleicht irgendwann einmal zu einer Klage kommen könnte, die DU VERLIEREN KÖNNTEST. Müßtest du bei einer Klage vor/bei Gericht den Anwalt der gegnerischen Partei befriedigen.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe gilt nur im Unterhaltsrecht (Familienrecht)das wären Kosten im Bereich des Privatrechts und die müßtest du zahlen. Berechnet werden die Gebühren vom Gegenstandswert, Gericht und Anwälte kosten. Die Gegnerische Partei kann sich sofort eine Urkunde ausfertigen lassen und dieser Betrag ist zahlbar und vollstreckbar. IMMER beachten, das man mit einer Plus/Minus Null Geschichte daraus geht.

Du kannst zum Amtsgericht gehen, und einen Rechtsberatungsgutschein beantragen. Dafür musst du deine Kontoauszüge und deine letzte Gehaltsabrechnung mitnehmen. Da wird aber auch geprüft, ob du Aussichten auf Erfolg hast. Man wird dir kaum helfen, einen Vertrag zu brechen.

Ohne mehr Details kann ich dir leider nicht helfen. Wie lange arbeitest du denn schon in dem Unternehmen, dass du so eine lange Kündigungsfrist hast? Vertrag ist eigtl. Vertrag. Wenn jedoch die vereinbarte Kündigungsfrist (bis zu 1/2 Jahr) nicht ok ist, könntest du noch eine Chance haben. 6 Wochen zum Quartalsende sind üblich, aber 3 Monate?

So lange die Kündigungsfristen für beide gleich sind können sie selbstverständlich vertraglich so festgelegt werden. Das ist schließlich auch ein Schutz für den Arbeitnehmer. Wenn ein potentieller neuer Arbeitgeber das nicht akzeptiert, sollte man sich nach diesem neuen Job nicht sonderlich sehnen. Da gibt es später Ärger. Kein Arbeitgeber legt Wert auf einen neuen Mitarbeiter, der beim vorherigen seinen Vertrag gebrochen hat.

ich arbeite seit 2 Jahren dort, alle Mitarbeiter haben diese Fristen, laut dem Arbeitsamt ist das aber okay. Ich arbeite in einder kleinen Frima mit 5 MA mein Chef führ einen autoritären Führungsstil in dem er z. B jetzt sagt er lässt mich nicht aus dem Vertrag weil ich ihn unterschrieben habe...

Man hat die Möglichkeit, Beratungshilfe zu bekommen, wenn Prozeßkostenhilfe zu gewähren ist, ohne daß eine Eigenbeteiligung fällig wird ( § 1 BerHG ). Mit Beratungshilfe zahlst Du nur einmalig 10,-€ für alles, was noch nicht Gerichtsverhandlung ist. Ob das für Dich in Frage kommt, kannst Du hier in Erfahrung bringen: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/pkh_fix/index.php