Sozialleistungen ja nein?

2 Antworten

Sozialleistungen sind i.d.R. Leistungen die anstelle eines Gehaltes gezahlt werden.

Kindergeld erhalten alle mit Kindern, die in D leben (auch die Kinder) und nicht über eine bestimmte Grenze Geld verdienen. Kindergeld ist aber keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Leistung.

Renten sind Leistungen aus einer Versicherung, also auch keine Sozialleistung.

Sozialleistungen im klassischen Sinne sind also ALG 1 und ALG 2 sowie Sozialhilfe.

Warum du auf Lehrer abzielst ist mir unklar. Wenn man von der Berufsgruppe ausgeht und davon, dass sie erwerbstätig sind, sollten sie hoffentlich keine Sozialleistungen bekommen. Es könnte natürlich sein, wenn ein Lehrer Teilzeit (zB 50%) arbeitet, dessen Frau nicht und sie haben 7 Kinder, das vlt Hartz IV aufstockend gezahlt wird. 

Ansonsten erhalten alle Lehrer für ihre Kinder Kindergeld.

Bundesland? Verbeamtet oder angestellt?

Staatliche Schulen werden vom Staat (=Bundesland) mit Personal ausgestattet. Sachaufwandsträger ist die Kommune bzw. der Landkreis.

Staatliche (bzw. städtische) Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

schokimausi1 
Fragesteller
 11.09.2016, 13:49

In Hessen
Danke :)

Apolon  12.09.2016, 17:19

Staatliche (bzw. städtische) Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Ei der Daus, was darf man denn unter einer städtischen Schule und einer nichtsrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts verstehen.

Bei deinen Informationen geht einiges völlig daneben.

Lehrer (egal ob Beamte oder Angestellte) werden vom jeweiligen Kultusministerium (Land) bezahlt.

z.B.: https://bm.rlp.de/de/bildung/schule/

Nur für die Räumlichkeiten und für das Inventar ist die jeweilige Stadt-, bzw. der Landkreis (Schulamt) zuständig.

RobertLiebling  12.09.2016, 17:31
@Apolon

Was war an dem Satz

"Staatliche Schulen werden vom Staat (=Bundesland) mit Personal
ausgestattet. Sachaufwandsträger ist die Kommune bzw. der Landkreis."

so schwer zu verstehen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt\_des\_%C3%B6ffentlichen\_Rechts

Zitat:


"nichtrechtsfähige Anstalten; diese bilden nur organisatorisch selbständige Einheiten, während sie rechtlich Teil einer juristischen Person, zumeist einer Gebietskörperschaft, sind.


Beispiel: Schulen (sie sind in der Regel unselbständige Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte; die früher gebräuchliche Bezeichnung „Schulanstalt“ ist heute nicht mehr üblich),"