Sozialhilfe und Reisen (kein Urlaub sondern Spiritualität und Selbstfindung)

5 Antworten

Für die Tage deiner Orts-Abwesenheit steht und stand dir kein ALG II zu (laut SGB II § 7 Absatz 4; bitte googeln). Das ALG II für diese Tage außer Landes kann das Jobcenter also zurückfordern unter diesen Bedingungen:

SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html.

Ausnahme (hier: für die Zukunft): Du beantragst eine Orts-Abwesenheit vorab und bekommst sie genehmigt!

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich beziehe Hartz 4, komme gerade so hin mit Hilfe von Bekannten oder Ex

Aua... schon der erste Verstoß. Alles was Du bekommst, auch von Bekannten und der/dem Ex, musst Du am Amt angeben. Das nennt man sonst Sozialbetrug und ist eine Straftat, die nicht unerheblich bestraft wird (es droht Haftstrafe).

Wenn ich alles Dokumentieren kann, dass es tatsächlich seitens Dritter bezahlt wurde ohne Gegenleistung, weil Selbstfindungsreise/Religion/Spirituell.

Tja das ist ganz egal. Du darfst nicht Ortsabwesend sein, ohne das vorher mit dem Amt abzuklären. Ortsabwesend ist genau definiert (das Wochenende bei nem Kumpel ist NICHT ortsabwesend im Sinne des Gesetzes, alles unter der Woche und länger als 1-2 Tage aber schon).

Hier kann dir für diese Zeit die Leistung drastisch gekürzt werden, vor allem wenn Du in dieser Zeit für Verpflegung und Co. nichts aufwenden musstest. Klar, Miete und laufende Kosten, musst Du auch dann bezahlen, aber eben keine Nahrung und kein Strom,m keine Heizung usw. wie Du ja angegeben hast.... das können Sie nun anteilig von dir zurück verlangen.

Machen kannst Du dagegen eh nichts, solange dem Amt keine Formfehler unterlaufen. Denn Du hättest dich abmelden müssen und genau angeben müssen, wie lange Du wo bist... hast du nicht... das Amt ist daher so oder so im Recht!

Ach ja... es kann auch auf dich zukommen, dass Du nun künftig regelmäßigere "Termine" beim Amt bekommst... das sind Kontrollen ob Du weiterhin ortsabwesend bist. Solange es nicht zu krass wird, kannst Du auch dagegen nichts unternehmen. Es gibt Fälle, da haben Gerichte 1x die Woche als Ok anerkannt... 2 oder mehrmals allerdings nicht. Allerdings kommt es dabei IMMER auf den Einzelfall an.

Dann wirst du mit Recht Stress bekommen !

Es kommt nicht darauf an,wer dir deine Reisen zahlt,vielmehr ist die vorherige Anmeldung und Bestätigung einzuholen und abzuwarten.

Pro Jahr stehen dir nur 21 Tage Ortsabwesenheit zu,wo du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen musst.

Da du diese Zeit vermutlich überschritten hast,steht dir nicht nur eine Forderung der zu unrecht bezogenen Leistungen ins Haus.

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