Sozialhilfe gestrichen wegen Zeitung austragen

5 Antworten

Ihr müsst natürlich ein Zusatzverdienst angeben. Es wären zwar 100 € Freibetrag für jeden, aber dann müsstet ihr auch einzelne Verträge haben.

Das ist einfach gehmein habe fast das gleiche problem

Ihr hättet das vor Beginn dem Jobcenter mitteilen müssen,da habt ihr eine falsche Auskunft bekommen !

Habt ihr denn einen bzw. zwei Arbeitsverträge bekommen und wie bekommt ihr das Einkommen gezahlt ?

Wenn ihr jeder einen Vertrag hättet,dann würde auch jeder einen Grundfreibetrag von 100 € haben,der nicht auf den Bedarf angerechnet würde.

Bekommt ihr jetzt weniger als vorher,dann wird das Jobcenter ein fiktives Einkommen als Grundlage für die Berechnung herangezogen haben und ihr müsst dann jeden Monat eine Einkommensbescheinigung vom AG - ausfüllen lassen und bekommt dann ggf. im Folgemonat eine Nachzahlung,wenn das Einkommen dann tatsächlich geringer ausgefallen ist.

Es muss ja im Bescheid auch noch mehr gestanden haben,nicht nur das ihr erst mal weniger bekommt,sondern was ihr jetzt zu unternehmen habt,wie z.B. Nachweise für das Einkommen aus der Vergangenheit zu erbringen.

Hat jeder von Euch einen eigenen Vertrag bei der Zeitung? Das ist schon mal wichtig, denn sonst wird der Verdienst nur auf eines angerechnet. Habt Ihr dem Amt gemeldet, dass Ihr ein Einkommen habt? Das ist sehr wichtig. Bei einem Einkommen von 100 Euro wird Euch nichts angerechnet. Läuft der Vertrag aber nur auf eines von Euch, dann wird etwas angerechnet.

Ihr solltet das mal mit Eurem Sachbearbeiter abklären, wie es sich genau verhält. Weniger als vorher dürft Ihr natürlich nicht erhalten, außer Ihr müsst etwas zurückzahlen, weil Ihr es nicht angegeben hattet.

Du hast es wohl nicht angemeldet? Ansonsten einen  Widerspruch einreichen.

quinn23412 
Fragesteller
 29.05.2015, 18:20

Ne uns hat die Frau von der Zeitung gesagt, dass wir wegen dem Amt nichts machen müssen

Auchdazu  29.05.2015, 18:22
@quinn23412

dann war das eine falsche Information. Jede Änderung die die finanzielle Lage der BG betrifft muss unverzüglich gemeldet werden.

Somit wäre die Sache ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.

quinn23412 
Fragesteller
 29.05.2015, 18:24

und was macht man da jetzt? :/ Das Geld kommt ja nur dem Führerschein meiner Tochter zugute. Kann man da noch etwas machen? 

Auchdazu  29.05.2015, 18:27
@quinn23412

Ja Widerspruch einlegen und glaubhaft machen das es eine besondere Härte wäre. Beachte dabei und wisse, das man Asylbewerbern für die Erlangung einer Arbeitsstelle die Kosten für einen Führerschein übernimmt beim Amt!

Ansonsten zum Amtsgericht gehen und Beratungskosten für einen Anwalt beantragen. Der weis dann wohl mehr darüber.

quinn23412 
Fragesteller
 29.05.2015, 18:28

Tja, wir sind aber eine voll Deutschstämmige Familie :) wie meinen sie das, eine besondere härte?

Auchdazu  29.05.2015, 18:34
@quinn23412

Das kommt immer auf die Darstellungsfähigkeit an. 

Den Führerschein jetzt abbrechen zu müssen und in der grundsätzlich ausweglosen Situation hierfür wieder einen Anlauf zu finden; finanziell, wäre schon eine besondere Härte.

Es wird die Wettbewerbsfähigkeit für die Stellensuche benachteiligt. 

Aber das ist jetzt meine Ansicht. Am besten doch den Anwalt fragen, siehe oben.