Sozialgericht vorladung zur Erörterung des Sachverhalts?

4 Antworten

Es wird, wie schon angekündigt, der Sachverhalt erörtert.

Das Urteil wird später gesprochen und Dir schriftlich bekannt gegeben.

Im Falle des unberechtigten Bezugs von Sozialleistungen solltest Du schon mal sparen....

Danke ich brauch mir deswegen keine sorgen machen da ich die Klägerin bin und noch gar nichts erhalte

der sachverhalt wird erörtert

also alles gefragt und besprochen was von relevanz ist

Ok danke hoffe danach ist der nächste Schritt ein Urteil

Das Ziel der Erörterung ist meist, die Gegenseite davon zu überzeugen, die Sache anzuerkennen oder dem Kläger klarzumachen, daß seine Sache aussichtslos ist. Nur wenn das nicht gelingt, wird es zu einem Urteil kommen. Wie es ausgehen wird, spürt man bei der Erörterung meist schon.

Ok dann kann ich mich darauf einstellen vorbereiten etwas. In 3 Monaten ist der Termin.

Nein Erörtern heisst so viel wie Aufklären, erläutern, erforschen.

Ok danke