Sozialer Dienst - zB in Pflegeheimen - Berufsbezeichnung?

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Man nennt diese Personen auch >Sozialassistenten<, oder >Sozialhelfer<.

Das ist auch ein richtiger Beruf, der zudem noch sehr vielseitig ist.

Vielen Dank für deine Antwort,

ich habe den Beruf mal gegoogelt ^^ und festgestellt dass das doch nicht ganz ist was ich meinte. Dafür braucht man eine 2-3 jährige Ausbildung zum Sozialassistenten. Und der Tätigkeitsbereich erinnert mich doch auch sehr ein mein bisheriges Tätigkeitsfeld. zB fällt da scheinbar in der Altenpflege auch die Ganz und Teilkörperwaschung, dh. Grundpflege mit in den Aufgabenbereich einer Sozialassistentin. Dies kann ich ja nur leider nicht mehr ausüben und möchte mich auf die Beschäftigung beschränken.

Eine unserer Beschäftigungsdamen ist eine gute Freundin von mir, hat keine Ausbildung in der Pflege und hat direkt nach ihrem Schulabschluss bei uns angefangen, nur Fortbildungen hat sie besucht um zu lernen besser auf z.B. an Demenz erkrankte Menschen eingehen zu können.

Auch in ihrem Arbeitsvertrag steht leider keine genaue Berufsbezeichnung, nur sowas wie Mitarbeiterin im sozialen Dienst des Seniorenzentrums *** .

Aber Sozialassistent ist das denke ich nicht ganz.

@badeschaumente

Naja, als Sozialassistentin ist man eigentlich nur für die ''Bespaßung'' der alten Leutchen zuständig. Hauswirtschaft, etc. fällt da raus. Allerdings nur, wenn man ungelernt ist und es als Halbtagsjob ausübt. Wenn man es von der Pike auf lernt, dann fällt alles mit rein. Auch das was du nicht mehr machen kannst.

@woody34

ah ok ... wenn das so ist dann such ich mal in die Richtung ungelernt und ich denke mit meinen paar Jahren Erfahrung in der Pflege find ich da schon was :) Danke dir

im souzialen Dienst in Altenheimen arbeiten Fachkräfte :

Ihre Berufsbezeichnung ist : Sozialarbeiter - Diplompädagogen - diplom sozial Pädagaogen - Beschäftigungstherapeuten -

das andere sind Hilfskräfte die das jeweilige Altenheim eventuell anstellen kann und der Leitung des sozialen Dienstes.

vielleicht bezahlt das Arbeitsamt oder die Berufsgenossenschaft dir die Ausbildung zur Betreuungskraft

nach den Richtlinien SGB XI, § 87b