Sozialarbeiter Jugendamt Schweigepflicht?

3 Antworten

Nein, ein Sozialarbeiter ist an keine solche Schweigepflicht gebunden.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Person in dem Fall zur Polizei geht. Zuerst mal ruiniert es das Vertrauensverhältnis. Zudem bringt es nichts, denn wenn die Polizei davon Kenntnis erhält, dass jemand konsumiert, können sie nicht viel machen. Brauchbar wären die Hinweise nur, wenn man am Ende auch Drogen vorfinden würde, sprich eine strafbare Handlung (Besitz) nachweisen könnte - dafür müssten sie auf gut Glück direkt eine Hausdurchsuchung durchführen und das genehmigt kein Richter, nicht ohne den konkreten Verdacht, dass du was besitzt. Und als Konsument wäre man sowieso vergleichsweise uninteressant, wenn es jetzt heißt, jemand würde dealen oder "herstellen", dann ist das schon was ganz anderes.

Nein, er ist nicht an eine Schweigepflich gebunden, er ist aber auch nicht zur Weitergabe verpflichtet..

Er wird die Information lediglich zur Kenntnis nehmen und kennt nun wieder einen mehr der kifft.

Der Sozialarbeiter hat Schweigepflicht! Im Paragrafen 203, Absatz 1, Satz 5 sind Sozialarbeiter ausdrücklich genannt.