Sorgerecht Schwanger U18?

4 Antworten

 da du 18 und erwachsen bist, kannst du als vater nach anerkennung derer auch das gsr beantragen. das wird dir dann bis volljährigkeit der mutter alleinig übertragen und dann gemeinsam wenn sie 18 ist. bei konkreten fragen lass dich auch vom anwalt beraten über beratungshilfe bei geringen einkommen.

oder hier: www.alleinerziehend.net

Solange deine Freundin minderjährig ist, haben ihre Eltern das alleinige Sorgerecht. Sobald sie aber 18 wird und ihr zusammen seid, geht das Sorgerecht zu "normalen" gleich großen Teilen auf euch beide über, genau so, als wärt ihr verheiratet. Ab dann wird diese Frage nur noch relevant, wenn sich etwas wie ein Sorgerechtsstreit entwickelt - wünsche euch das Gegenteil! ;D 

Das Sorgerecht können nur die Eltern des Babys bekommen. Die Großeltern würden nur die Vormundschaft erhalten. Das Sorgerecht bekommen die Eltern auch nicht automatisch. Es liegt anfangs immer erst bei der Mutter...beim gemeinsamen Sorgerecht muss immer die Mutter einverstanden sein. Oder ein Gericht verfügt die gemeinsame Sorge.

@DieFee85

Alles richtig. Habe jetzt keine Differenz zwischen "Sorgerecht" und "Vormundschaft" gezogen, weil ich es nicht für so relevant halte. Das mit der Mutter ist auch klar, gerade dann, wenn man nicht verheiratet ist, aber das kann man sowieso voraussetzen, wenn sie das Kind kriegen wollen. Wollte es nur nicht so kompliziert machen, aber hast natürlich recht;)

Dann hoffe ich mal, ich hab nich für Verwirrung gesorgt. ;)

@DieFee85

Aber nein doch, du hast es konkretisiert ;D

@User16475

der vater erhält als volljähriger das sorgerecht, die mutter bekommt es wenn sie selbst volljährigkeit bestimmt.

@haufenzeugs

Das glaube ich nicht, der Vater hat das Kind nicht geboren und keinesfalls gleiche oder gar mehr Rechte als die minderjährige Mutter, da sind ihre Eltern die richtige Instanz. Wäre ja auch extrem blöd für die Mutter sonst :D

Das ist schwer zu sagen. Sie ist minderjährig und somit schaltet sich automatisch das Jugendamt ein. Diese werden einen Vormund für das Kind bestimmen...das können evtl die Eltern deiner Freundin sein oder einer vom Jugendamt.
Fragt also einfach dort nach, denn eine genaue Antwort gibt es darauf nicht. Dies wird immer von Fall zu Fall entschieden.

Geht gemeinsam zum Jugendamt und lasst Euch beraten. Denn die müssen das letztendlich mit absegnen das Deine Freundin minderjährig ist.

Gesetzesänderung  ab 19.5.2013

Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die
alleinige Sorge. Am einfachsten ist es, wenn Vater und Mutter gemeinsam –
womöglich noch vor der Geburt - beim Jugendamt gleich mit der
Anerkennung der Vaterschaft erklären, dass sie gemeinsam das Sorgerecht
ausüben wollen. Der Vater kann dies aber auch allein beantragen. Ist die
Mutter nicht einverstanden, kann der Vater das Familiengericht anrufen.

Aus diesem Text würde ich ableiten, das Du als Volljähriger von Anbeginn an ein Teilsorgerecht beantragen kannst.

Denn es nicht zwingend, dass die Eltern Deiner Freundin das Sorgerecht übertragen bekommen.

@wilees

falsch: indem fall erhält der vater als volljähriger das alleinige sorgerecht für das kind. die mutter bekommt dann die übertragung des gsr bei erreichen der volljährigkeit.

@haufenzeugs

Das kann so nicht sein. Denn das würde ja bedeuten, dass der Kindesvater der Mutter das Kind einfach entziehen könnte.