sorgerecht, schulwechsel ohne Zustimmung?

5 Antworten

Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Eltern unterschrieben, egal ob der andere Elternteil Unterhaltzahlt oder das Kind sehen will. Und zwar die Abmeldung an der alten Schule und Anmeldung an der neuen.

Muß Vater zum schulwechsel einwilligung erteilen

Muss er nicht, wenn sich die Eltern nicht einigen können entscheidet im Zweifelsfalle das Gericht.

Daher sollte geteiltes Sorgerecht immer gut überlegt sein und nicht nur deswegen gewählt werden, weil es im ersten Moment am unkompliziertesten ist.

Kein festgelegter regelmäßiger unterhalt

Wenn du Unterhalt haben willst, solltest du dich darum erst in Absprache des Vaters und wenn der sich nicht kümmert mit dem Jugendamt kümmern.

Moin

Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern die Schulan- und - abmeldung gemeinsam unterschreiben.

Um was für einen Schulwrchsel geht es denn? Wenn der Vater trotz angemessener Frist nicht reagiert oder verweigert, dann kann man die Unterschrift je nach Situation durch eine Einstweilige Verfügung ersetzt werden oder im normalen Gerichtsverfahren entschieden werden, welche Meinung für das Kind die beste ist.

Umgang und Unterhalt haben mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Trotzdem sollte im Interesse des Kindes der Unterhalt mal ordentlich festgelegt werden.

Ja, der Vater muß zustimmen und die Unterhaltszahlungen haben damit gar nix zu tun. Hol dir einen Titel, damit du ihn pfänden kannst, wenn er nicht zahlt. Das Jugendamt hilft dir dabei. Oder beantrage Unterhaltsvoschuss, dann holt sich das Jugendamt das Geld von ihm.

bei gsr müssen beide eltern dem schulwechsel ihre zustimmung geben. wenn der vater nicht unterschreibt, dann ist das sein recht. geht es hier um die weiterführende schule?

wenn der vater seine zustimmung verweigert, dann wird er gründe genannt haben. im endeffekt muss die sache dann von einem gericht entschieden werden. bis dahin, kann die mutter das kind in der wunschschule anmelden, da schulpflicht besteht.

Nach mehrmaligen telef.Versuchen Vater zu erreichen, dieser meldet sich nicht, muß ich davon ausgehen, daß er kein Interesse am Geschehen hat.Problem ist, daß die Tochter im Sommer von der Grundschule in das Gymnasium gewechselt hat. Nun wird im ersten Halbjahr, wie jeder weiß, im Gymnasium aussortiert. Das Kind hat bereits in den Hauptfächern die Note "5" und die Lehrerin stellt sie vor der gesamten Klasse als "schlechteste Schülerin" dar. Als Alleinerziehende Mutter muß ich jetzt handeln und nicht erst, wenn das Kind verhaltensgestört ist und zum Psychiater gehen muß. Ich habe einen Termin in der Waldorf-Schule und versuche, das Kind dort die Schule besuchen zu lassen. Ich werde vorab alle Unterschriften leisten. Sollten die Unterschriften vom Vater verlangt werden, dann versuche ich, diese nachzureichen? Was kann denn im schlimmsten Fall passieren?

@suats

das er die anmeldung unwirksam macht und dir sagt das das nicht geht. schick ihm eine kopie der anmeldung zu mit bitte um unterschrift und einer frist von 7 tagen. wenn er sich daraufhin nicht meldet, dann wende dich an den rechtspfleger beim amtsgericht und bitte um ersetzung der unterschrift. der hilft dir beim aufsetzen der klage. wer soll die kosten für die waldorfschule denn zahlen und warum nimmst du nicht eine normale regelschule statt des gymnasiums?

Bei geteiltem Sorgerecht entscheidet der Vater mit.