Sorgerecht für Stieftochter und Leibliche Tochter?
Ich Führer seid 10 Jahren eine Beziehung mit meiner Partnerin die einer Tochter ihrer seids hat sie ist 13 der leibliche Vater ist vor 10 Jahren in die USA und gab der Mutter das volle Sorgerecht...
Dazu haben wir eine Tochter zusammen die 6 ist.
Die Mutter betrog mich und möchte weg ziehen ohne die Kinder und mag sie immer mal wieder haben. Von Hessen nach Holland
Aber ich kenne Frauen ihr kennt Frauen Planen tut sie alles dort ins lot zu bringen und die Kinder dann nachzuholen und das möchte ich gern verhindern da die Große mehr Bezug hat zu mir und auch bei mir bleiben mag (die Mutter schlug sie auch manchmal das ich dazwichen gehen muste.Die kleine mag auch bei mir bleiben.
In anderen Diskussionen drohte sie schon mir mit der 14 Tage Regelungen und damit kann ich nicht Leben ich bringe die Kinder jeden Abend ins Bett mache, seid Langer zeit den Haushalt die Schuligen und Kindergarten Angelegenheiten und Ärzte und gehe voll Arbeiten ich bin Vater und Mutter.
Auf was schaut das Jugendamt und das Gericht sollte es zum Sorgerechtsstreit kommen bei der kleinen haben wir beide es 50/50 bei der Großen nur sie aber gibt es, da eine Regelung das nach so einer langen zeit auch ich rechte habe?
4 Antworten
Als Stiefvater hast du keine Rechte. Du müsstest das Kind adoptieren. Also das Kind wird mit zur Mutter gehen... Es sei denn, die Mutter lässt sie bei dir. Allerdings bist du dann immer noch nicht Sorge berechtigt und solltest dich mit dem Jugendamt zusammen setzen was in solchen Fällen zu tun wäre, damit das Kind nicht ins Heim kommt oder zu einer Pflegefamilie.
Für das gemeinsame Kind habt ihr gemeinsames Sorgerecht. Wenn die Mutter einfach mal so eben abhaut nach Holland, dann steigen deine Chancen, dass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird. Du solltest dich dem Jugendamt also als liebevoller Vater präsentieren, der für die Kinder / das Kind Alles macht. Und gerade bei der 6 jährigen muss natürlich geregelt sein, wie sie nach der Schule betreut wird wenn du arbeiten musst.
Wenn die Mutter auch Alles geordnet hat in Holland, dann kann sie auch nicht mal eben vorbei kommen um die Kleine einzusammeln! Das müsste sie vor Gericht erstreiten.
Letzten Endes entscheidet ein Familiengericht wo die Kinder besser aufgehoben sind - mit Kind Nummer 1 hast Du rechtlich gesehen nichts zu tun (nicht verwandt) - das Kind wird in diesem Alter aber auf jeden Fall gefragt werden, wo es bleiben möchte
für das kind deiner partnerin bekommst du kein sorgerecht. für das kleine kind wirst du es ja haben. wenn sei die kinder irgendwann nachholen will, wirst du es für das kleine kind versuchen können gerichtlich zu verhindern. für das große kannst du es nicht verhindern.
Als Stiefvater wirst du keine Chance haben. Ich kenne so einen Fall. Ein Vater lebte mit seiner Frau, seiner kleinen leiblichen Tochter und Stieftochter zusammen. Ehe flog auseinander.
Die Frau benutzte beide Kinder als Waffe gegen den Mann, hetzte die Kinder gegen den Vater auf, verhinderte den Kontakt zum Vater. Er ging zum Gericht. Bei der kleinen Tochter hatte er Erfolg, er bekam volles Umgangsrecht und die Mutter musste zähneknirschend zustimmen. Bei der Stieftochter hatte er keine Chance. Zumal das ca 10 j. Mädchen so manipuliert war, dass sie dem Richter sagte, sie wolle von ihrem Stiefvater nichts wissen.
Traurig.