Sorgerecht für OMa und opa

5 Antworten

Was soll denn "leichte Gewalt" sein?

Was sagen denn die Eltern dazu? Gegen deren Willen bekommt niemand das Sorgerecht.

...oft geht es bei einer herausnahme dabei, welche Bindungen ein Kind zu den jeweiligen Personen hat. Wenn Oma und Opa also wichtige Bezugspersonen sind ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Aberkennung des Sorgerechts ist ausgesprochen schwierig in der heutigen Zeit, versucht es mit Teilen davon. Hier Aufenthaltsbestimmungsrecht, evl. Gesundheitsfürsorge und den schulischen Bereich. (Alles Teile des Sorgerechts). Gruss

Das geht, aber nur nach sehr sorgfältiger Prüfung. Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, aber bereit sind für eine Famileinberatung, Kann es eng werden. Aber wenn sei damit einverstanden sind, dürfte das für das Jugendamt und das Familiengericht keine große Sache sein.

Theoretisch geht das. Die Eltern müssten aber entweder damit einverstanden sein oder die Großeltern müssten dieses Recht vor Gericht erstreiten.

die großeltern können ohne einwilligung der eltern kein sorgerecht bekommen, auch keine tanten oder onkel. was eine zwölfjährige möchte ist einerlei. die entscheidung über den verbleib des kindes tragen die eltern.