sorgerecht an großeltern übertragen

5 Antworten

Korrekt!

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Bei nicht verheirateten Paaren, die ein gemeinsames Kind haben, obliegt das alleinige Sorgerecht der Mutter.

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Eine Mutter kann das Sorgerecht teilen. Das kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen, indem beide Elternteile vorm Jugendamt eine schriftliche gemeinsame Sorgerechtserklärung vereinbaren. Mit dieser tritt die Mutter freiwillig einen Teil an den Vater ab.

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Liegt solch eine Erklärung nicht vor oder die Mutter lässt sich auf solche nicht ein, hast Du in der Erziehung absolut kein Mitspracherecht!

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Wenn die Mutter also das Kind in Pflegeschaft zu den Großeltern übergeben oder an diese gar das Sorgerecht abgetreten hat, kannst Du darauf keinen Einfluss nehmen. Es ist allein der Mutters Entscheidung.

Diese Antwort ist nur zum Teil richtig. Wenn die Großeltern die elterliche Sorge haben, dann hat auch die Mutter zunächst einmal keine Entscheidungsbefugnis mehr.

@obiwana

Du hast die Frage nicht richtig gelesen ;)

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Die Großeltern haben das Sorgerecht nicht, sondern nur die Pflegschaft für das Kind übernommen. Alles was davor war, hätte sie selbst das Sorgerecht abgetreten, lag sehr wohl in der Mutter ihrer Hand.

So wie ich es jetzt verstehe, hast du jetzt auch kein Mitspracherecht...darfst du dein Kind sehen... du könntest nochmal bei ein anderes Jugendamt nachfragen oder gleich beim Richter. Alles Gute

Es kommt auch immer drauf an, wobei Du mitsprechen willst. Man muß unterscheiden zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Beim Sorgerecht kannst Du mitentscheiden, in welche Schule das Kind geht usw. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht geht es darum, wo das Kind wohnt, wen es besucht usw. - und das liegt logischerweise alleine bei dem (Eltern)teil, wo es wohnt.

Falsch!

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Er hat kein Mitspracherecht, nichtmal bei der Entscheidung der Schulwahl etc. Dies wäre nur möglich, wenn die Mutter damals eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit dem Vater vorm Jugendamt abgelegt hätte.

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Hat sie das nicht, unterliegt bei nicht verheiratet Paaren das 100 %ige Sorgerecht für das Kind der Mutter allein!

@BRINCHEN82

Wo liest Du, daß sie nicht verheiratet sind/waren?

Und natürlich hat er Mitspracherecht, wenn er das Sorgerecht hat. Und daß er ohne Sorgerecht nichts entscheiden kann, ist doch wohl logisch.

@ErsterSchnee

falsch. sorgerecht und abr gehören zusammen. bei gsr haben beide sorgerecht und beide abr. von daher ist deine erste antwort schon mal im ansatz falsch. eine abtrennung des abrs kann nur seitens des gerichtes erfolgen. der vater hat kein sorgerecht. das hat er doch in der frage schon gesagt.

@jumba

wieder nicht ordentlich gelesen und verstanden... seufz

Ich verstehe die Frage nicht. Die Grooßeltern des Kindes haben die elterliche Sorge über das Kind, so weit richtig? Du bist der leibliche Vater des Kindes, so weit auch richtig? Willst du jetzt die elterliche Sorge und dass das Kind bei dir aufwächst, oder wie verstehe ich das?

naja mitspracherecht hast du im prinzip nur mit dem sorgerecht