Sorgerecht an Ex-Freund überschreiben
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin da in einer heiklen Situation. Also ich bin Schwanger und erwarte im November das Kind. Der Vater dieses Kindes zeigt kein Interesse an dem Huschel. Ich habe schon ein Kind mit meinen Ex-Freund und wir haben auch das geteilte Sorgerecht. Er ist auch ein super Vater.
So nun meine Frage. Ist es rechtlich möglich das ich mein Sorgerecht auf meinen Ex-Freund überschreiben kann im Falle das ich mal zu Tode komme oder schlimm Erkranke das´ich mich nicht mehr um das Kind kümmern kann?
Ordentliche Antworten wären mir sehr hilfreich.
MFG
floraring
5 Antworten
Für den Fall, dass jemand ein ähnliches Problem hat.
Wir haben einen ähnlichen Fall und haben uns fachanwaltlich und intensiv beraten lassen.
Du setzt ein Testament auf und erbittest, dass ein Gericht, deinen Ex, als Erziehungsberechtigten feststellt.
Selbstredend redest du vorher mit deinem Ex, ihr fertigt ein gemeinsames Schriftstück an, welches du brav unterzeichnet etc. dem Testament beigefügt wird.
Für alle Fälle kannst du weiterhin ins Testament eintragen, dass du ausdrücklich nicht den leiblichen Vater als Erziehungsberechtigten haben möchtest.....
Das sind so die ersten Schritte....
Wie bist du verfahren, wie hat es sich entwickelt?
Vera
Du brauchst ja nicht gleich das Sorgerecht überschreiben.Du kannst ja mit deinen Ex darüber sprechen, ob er in so einen Fall bereit währe, für dein Kind zu sorgen.Ich denke, das dir noch ein anderer Partner begegnen wird.Dann kann sich ja noch einiges ändern.Denke jetzt nicht so sehr an Tod oder Krankheit, sondern an ein glückliches Leben mit deinen Kindern.
Ich finde das sehr schön das du mit deinen Ex so ein gutes Verhältnis hast.Nur das mit den Sorgerecht geht sicher nicht so einfach, weil er ja nicht der Vater ist.
Ich hoffe meine Antwort hilft dir auch wenn ich mir nicht sicher bin:
Also meines wissens ist er ja der Vater des Kindes, d.H wenn du ihn eintragen lässt als Vater hat er auch die "Pflichten" eines Vaters. wenn dir nun etwas passiert wird ersteinmal der Vater in die "Pflicht" genommen. Du brauchst ihm meines Wissens nichts überschreiben..er bekommt es so oder so wenn dir was passiert. (oder im nächsten Fall dann die Taufpaten wenn es welche gibt)
Sie kann doch nicht einfach ihren Exfreund in die Geburtsurkunde eintragen lassen, wenn er gar nicht der Vater ist.
ach so ich dachte der Ex-freund wäre der erzeuger - Tut mir leid dann musst du auf Paten oder Großeltern ausweichen
Nein. Dazu müsste dein Ex-Freund erst mal einverstanden sein, denn er geht dann Verpflichtungen ein. Will er sie?
Der Vater (leibliche) des Kindes ist unterhaltspflichtig, egal ob er sich für das Kind interessiert oder auch nicht. Dieses Kind hat auch Großeltern (Eltern des Erzeugers), hast du berücksichtigt, dass sie vielleicht vom Kind etwas sehen wollen? Entscheide das bitte nicht für dich alleine und über alle Köpfe hinweg. Halte dir alle Optionen offen, aber dem Exfreund kannst du nicht das Sorgerecht einfach so übertragen. Das geht nicht.
Du wirst doch Eltern haben? Was ist mit ihnen. Ein Pate tut es auch, bei uns ist es so, dass man als Taufpate einspringt, wenn die Eltern nicht mehr für das Kind da sein können.
Ich habe mit meinen Ex-Partner darüber geredet. Ihm stellt sich nur die Frage wie mir ob dies möglich wäre. Also sozusagen hat er nichts dagegen.
Und ich habe mit meinen Eltern auch darüber geredet. Wenn es möglich ist, würde ich es versuchen das Sorgerecht auf meine Mutter und meinen Ex-Partner zuteilen. Mir liegt es sehr am Herzen das mein großer halt viel Kontakt zu seinen Geschwisterchen hat, auch wenn sie beide nicht den selben Vater haben.
Dazu brauchst du aber kein Sorgerecht zu übertragen, sondern es schriftlich fest halten, wer sich dann mal um dein Kind kümmern soll.
Wenn dein Exfreund Bescheid weiß, dass die Geschwister Kontakt haben sollen, dann dürfte es überhaupt kein Problem sein.
Aber denke doch nicht so viel daran - du lebst ja und bist auch hoffentlich gesund. Wirst dein Kind gebären und groß ziehen.
Naja dieses denken ist halt darum begründet, da ich letztes Jahr einen schweren Autounfall hatte und der Grund war das ich wegen meines niedrigen Blutdrucks den ich immer habe passiert ist ( Gott sei Dank hatte ich mir nichts sehr schlimmes getan) und man ja nicht weiß wenn es wieder passiert ob dieser gut ausfällt.
da ihr das geteilte sorgerecht habt,ist eine volle übertragung unnötig,falls dir was passiert geht es automatisch an ihn
Du solltest die Frage genauer lesen. Derjenige ist nicht der Erzeuger des kommenden Kindes, sondern ein Exfreund, mit dem sie bereits ein Kind hat.
Sie ist von einem anderen schwanger und will dem Exfreund das Sorgerecht übertragen, was aber nicht gehen wird.
nun gut ..die frage ist jetzt nicht eindeutig gestellt..man kann sie zum 1.kind oder zum kommenden kind auslegen...aber danke für dein hinweis
Nope
Habe mit ihm darüber geredet. Mit geht es nur darum das mein zweites Kind in echt guten Händen ist. Und mein erster Sohn viel Kontakt zu seinen Geschwisterchen hat.