Sonntagsfahrverbot für Pick- Up (LKW) mit Pferdeanhänger
Hallo, habe eine Frage zum Sonntagsfahrverbot für LKW unter 3,5to mit Pferdeanhänger.
Bei uns in Thüringen gibt es leider noch keine Lockerung was das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger zu Sportzwecken betrifft. Bisher dachte ich aber immer das würde nur für Fahrten auf der BAB gelten. Jetzt höre ich aber davon, dass es für alle Straßen gilt, also auch für Bundes- und Landstraßen. Stimmt das? Darf ich Sonntags generell nicht mit meinem Gespann ( Pick-Up, 5 Sitze, mit Pferdeanhänger) fahren ??
Bisher sind wir immer gefahren und haben halt die BAB gemieden.
3 Antworten
So ist es. Das Sonntagsfahrverbot gilt, wenn es zutrifft, auf allen Straßen.
Du hast bis jetzt nur in so fern Glück gehabt, dass die meisten Streifenhörnchen den Pickup wohl für einen PKW halten...
hallo Horseengel , ich war mit meinem Pick Up Sonntags mit Autotransportanhänger unterwegs gewesen . Wie soll es anders sein die Rennleitung hat mich rausgewunken , Hänger abhängen anderse Fahrzeug und weiter . Bin natürlich zum Rechtsanwalt gegangen und das Verfahren ist eingestellt worden . Die begründung soll sein das es nicht für Pick UP`s gilt wei sie kein eigendlicher LKW im sinne des Güterverkehrs ist.
Hallo - Hab selber einen Dodge RAM mit S&H Auflieger-Pferdetrailer. Bis 7,49t Gesamtgewicht kann die Rennleitung auch am Sonntag nix rummosern. Darin liegt ja gerade der Vorteil dieses Gespanns. Deshalb ist es wichtig die Trailerpapiere mitzuführen. So gut kennen die sich sonst auch nicht aus. US mäßig wäre der Trailer mit 4650 und der Dodge mit 3050kg zugelassen. Liegt wohl an der lb Umrechnung. Das wär in D zuviel. So aber kann ihn auch meine Frau mit altem PKW Schein fahren. Heiko