Sonntags mit Anhänger fahren der eine Plane mit Werbung hat?
Hallo,
darf man Sonntags mit einem Anhänger fahren, der eine Plane hat, wo Werbung drauf gedruckt ist?
Danke für eventuelle Antworten!
5 Antworten
Das Sonntagsfahrverbot für Lkw umfasst insgesamt:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
über 7,5 Tonnen Lastkraftwagen mit einem Anhänger(hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Auch ein Fiat Panda der als LKW eingetragen ist darf mit Hänger nicht fahren das gilt für alle LKW die mal PKW waren da kommt es nicht auf das Gewicht an .
Grundsätzlich gilt das Sonntagsfahrverbot auch für Privatzwecke wie Freizeitsport oder Campen.
Hier kommt es aber auf die Details an.
Wer einen Wohnwagen per Anhängekupplung an seinem PKW zieht, ist gemäß § 30 StVO nicht betroffen.
Sie sollten aber genau in die Zulassungspapiere schauen und prüfen, ob Ihr Fahrzeug nicht als LKW zugelassen worden ist.
Ist dies der Fall, könnte es teuer werden.
Für LKW mit Anhängern gibt es grundsätzlich keine Gewichtsbeschränkungen.
Das Sonntagsfahrverbot gilt also für alle Anhängerfahrten.
Ist der Wohnwagen selbstfahrend und schwerer als 7,5 Tonnen muss auch hier das LKW-Sonntagsfahrverbot in Deutschland beachtet werden.
Wer das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ignoriert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Diese sind zwar mit 120 Euro für den Fahrer des LKW bereits hoch, schlimmer trifft es allerdings denjenigen, der die verbotswidrige Fahrt angeordnet bzw. zugelassen hat.
Hier kommen auf den Betroffenen 570 Euro Strafe zu.
Dadurch sollen insbesondere Gewerbetreibende abgeschreckt werden. Punkte und Fahrverbot werden bei Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot bzw. Feiertags- oder Ferienfahrverbot nicht vergeben.
Die vorigen Antworten erläutern die Rechtslage gut, bezogen auf die Situation, wenn das Zugfahrzeug ein LKW ist. Um auf die Frage einzugehen: Die Aufschrift oder Werbung auf Anhängern an sich spielen keine Rolle. Sie können jedoch die Aufmerksamkeit bei evtl. Verkehrskontrollen erhöhen. Wer vorgibt, z.B. einen privaten Umzug mit gewerblichen Fahrzeugen zu machen, stattdessen jedoch einen gewerbsmäßigen Auftrag ausführt, könnte bei weiteren Entfernungen andere Probleme bekommen, auch werktags.
Hat das Zugfahrzeug eine Zulassung als LKW, gilt hier das Sonntagsfahrverbot unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.
Mit dem Auto darfst du das...
Etwas googeln hätte dir geholfen.
Lernt man auch in der Fahrschule..