Sonderregelung Führerschein Klasse 3 / B

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Wer vor dem 01.04.1980 die Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 erworben hat, darf auch 125 ccm fahren, offen. Er hat also A1.

Also nach Erwerb!

Das mit dem Geburtstag gilt für die Mofaprüfbescheinigung: wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, braucht keine.

Vielen Dank für die Auszeichnung ;)

vor (1.9.) 1965... das genaue Datum hab ich gerade nicht sicher parat :(

Also das Datum bezieht sich auf den Geburtstag der Person

OK, es ist der 01.04.1965 - wer DAVOR geboren ist, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung - siehe z.B. http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=76

@TellYouWhat

gut mofa.....

aber gab es da nicht auch mal was im bereich 80cm³???ß

@Buko01

Das Datum bzw. der Stichtag hat nichts mit dem Geburtstag zu tun, sondern mit dem Datum der Führerscheinprüfung!

 

@Lachlan

Falsch @ Lachlan:

Wer vor dem 1.4.80 das 15. LJ vollendet hat, ist ja vor dem 1.4.65 geboren - soweit sind wir hoffentlich einig.

Und in Nr. 3 zum § 76 FeV steht, dass diese Person eben keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt - und das ist von einem evtl. Führerschein unabhängig. Also auch Personen, die niemals nen FS gemacht haben, aber vor dem Stichtag geboren sind, benötigen bis heute keine Mofa-Prüfbescheinigung.

Siehe auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis (Sonderbest. für Mofas)

Wer natürlich nen FS hat, fällt eh aus dieser Regelung raus!

@TellYouWhat

Wenn Du Mofa fahren willst, brauchst Du eine Mofa-Prüfung und wenn Du gar keinen Führerschein hast, darst Du auch kein Mofa fahren!

Was hast Du denn für Ideen?

 

Und der Stichtag bezog sich auf den Führerschein und nicht auf das Alter, denn daran kann ich mich erinnern, dass Freunde plötzlich mit einer 125er rumfuhren, weil der Führerschein nach dem Stichtag gemacht wurde und somit die 125er freigegeben waren. Und die waren ganz sicher vor 1965 geboren.

@TellYouWhat

Rischtisch! Wer bis zum 1.4.1980 fünfzehn Jahre alt war, brauchte noch keinen Mofaführerschein.

@Lachlan

TellYouWhat hat recht. Die Leute, die bis zu diesem Stichtag 15 Jahre alt waren, brauchen auch jetzt keinen Mofaführerschein!

Das ist jetzt aber darauf bezogen, wenn diese Leute überhaupt keinen Führerschein haben. Wenn sie einen haben, ist das ja sowieso egal.

@Helmi123

So ist es: wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde benötigt KEINE Mofa-Pürfbescheinigung!

@Eichbaum1963

Danke Helmi & danke Eichbaum :-)

Um aber "Lachlan" nicht total im Regen stehen zu lassen...

Du verwechselst das mit mit den 80 bzw. 125 ccm-Leicht- und Kleinkrafträdern und dem 3er Führerschein. Da war es tatsächlich so, dass man früher mit dem "alten 3er" noch bis 50 bzw. 80 ccm diese Kreidlers & Co (Mokicks) fahren durfte. Heute (mit der Klasse B) ists auf 125 ccm angehoben worden.

Aber diese Regelung hat eben nichts mit dem Mofa und der zugehörigen Prüfbescheinigung zu tun - wer also heute 46 Jahre und älter ist, darf auch ohne jeden Führerschein ein Mofa fahren, und eben auch, ohne dafür eine Prüfbescheinigung machen zu müssen.

Ich hoffe, die Wogen sind geglättet und alle unklarheiten beseitigt ;-)

Der Mofa-Führerschein war doch die Klasse 4 und die war Bestandteil der Klasse 3, wenn ich mich recht erinnere. Bis wieviel ccm das ging, habe ich nicht mehr in Erinnerung.

Kannst Du das nicht ergoogeln? Da müßte es doch noch Seiten darüber geben. :)

Es gibt keinen Mofa-Führerschein. Klasse 4 war schon immer Kleinkrafträder, damals (vor 1980)auch die "Kreissägen auf 2 Rädern" mit ihren 50 ccm, 6,25 PS und über (erlaubte) 100 kmh Spitze.

@Eichbaum1963

Eichbaum1963, natürlich gab es einen "Mofa"-Führerschein. Das war die Klasse 4 (heute Klasse M) für die 50ccm-Maschinchen. Du kannst sie auch Kleinkrafträder nennen, wenn es Dir Spaß macht. Aber langläufig waren es im Volksmund die Mofas.

Und wenn Du schon alles so genau nehmen willst, dann mußt Du auch erklären, dass mit dem Begriff  "Kreissägen" die 2-Takt-Motoren genannt wurden.

Es gab aber auch im 50ccm-Bereich 4-Takt-Motoren, die natürlich bauartbedingt, einen leiseren Motor hatten. Sie ließen sich aber nicht so gut frisieren, wie die 2-Takter.

Und das mit den erlaubten 100km/h halte ich für ein Gerücht. Die Polizei war da ganz anderer Meinung und hat fleißig kontrolliert und kassiert.

 

@Lachlan

Es gibt und gab keinen Mofa-Führerschein! Es gibt nur eine Mofa-Pürfbescheinigung und die auch erst ab dem 01.04.1980. Wer davor 15 wurde brauchte gar keine, wer danach, der schon.

Und auch früher wurde nur das was max. 25 kmh fahren durfte Mofa genannt. Nur die! Die anderen der Klasse 4 nannte man "Mopeds, Mokicks und noch die Kleinkrafträder (die "Kreissägen"). Klasse 4 konnte man vor dem 1.4.80 mit A1 vergleichen!

Und ja, es gab damals schon 50ccm 4-Takter, aber nur wenige. Früher waren aber 2-Takter üblich, vor allem gab es nur 2-Takter bei den "Kreissägen", selbst die danach folgenden 80er waren ausnahmslos 2-Takter.

Die Polizei hat kontrolliert, weil die mit ihren "Kreissägen" wie die Henker gefahren sind und hohe Unfallzahlen hatten, gerade weil die kein Geschwindigkeitslimit vorgeschrieben hatten.

@Lachlan

Jaja, Mofas mit 80 bis 90 km/h!.

Der Führerschein Klasse 4 waren Kleinkrafträder und keine Mofas. Ich hatte doch selbst einen gemacht.

Hat mich jetzt auch interessiert und darum habe ich mal gegoogelt.

Siehe hier: www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerscheinklassen-alt-neu/index.php

 

Der alte 1B-Führerschein entspricht dem heutigen A1. Motorrad bis 125 ccm (Leichtkrafträder) und nicht mehr als 11kw Motorleistung. Bis zum 18ten Lebensjahr durften die Motorräder nicht mehr als 80km/h fahren.

Und diese 11kw Motorleistung war auch der Punkt, ob man mit einem 3er Führerschein eine 125ccm-Maschine fahren durfte oder nicht und dafür gab es auch einen Stichtag (01.04.1980). Führerscheine vor diesem Stichtag durften nicht und Führerscheine nach diesem Stichtag durften dann damit fahren. Soweit mich meine Erinnerung nicht trügt. Ich war nicht betroffen, weil Klasse 1 und 3, aber Freunde konnten plötzlich mit einer 125er fahren ohne einen entsprechenden Extra-Führerschein zu haben. Da ist dann so mancher Autofahrer neben dem Auto auf 125 ccm-Motorrädchen und Roller umgestiegen und es gab einen regelrechten Boom an diesen Fahrzeugen.

@Lachlan

Führerscheine vor diesem Stichtag durften nicht und Führerscheine nach diesem Stichtag durften dann damit fahren.

Gerade umgedreht ist es ;)

@Eichbaum1963

Eichbaum1963, super hast Du das gemacht. ;)

@Lachlan

Stimmt doch^^

@Eichbaum1963

Is' ja gut.

Hatte doch geschrieben "soweit mich meine Erinnerung nicht trügt" :D

mit der alten klasse 3 darfst du motorräder bis 125 kubik fahren.

Da gab es aber einen Stichtag, ob man mit 125ccm fahren durfte oder nicht.