Sonderkündigungsrecht wenn die Versicherungssumme steigt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Bremen210,

dein Hausrat ist zum Neuwert versichert.

Wenn du nicht "unterversichert" bist, bekommst du im Falle eines Falles den aktuellen Neupreis für ein gleichwertiges Teil.

Da die Verbraucherpreise jedes Jahr mehr oder weniger ansteigen, passen die Versicherungen die Hausratversicherung einmal jährlich an. Sie orientieren sich dabei an dem Verbraucherpreisindex für Deutschland.

Durch die Änderung hast du kein Sonderkündigungsrecht.

Du kannst der Anpassung allerdings widersprechen. Die Frist dazu beträgt in aller Regel 1 Monat. Dann bleibt die Versicherunssumme so wie sie ist.

Dadurch kann eine Unterversicherung entstehen, die zu Abzügen im Schadenfall führt.

Bei vielen Anbietern gibt es zeitgleich eine allgemeine Beitragsanhebung (wegen gestiegenem Schadenaufkommen). Das müsste dann auch in deiner Rechnung stehen. Aufgrund dieser Anhebung hättest du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls 1 Monat ab Erhalt der neuen Rechnung.

Liebe Grüße

Lydia vom DEVK Social Media -Team

.... natürlich, jeder Vertrag kann doch gekündigt werden. Es müssen nur die vereinbarten Spielregeln von Dir eingehalten werden, meist 3 Monate zum Ablauf.

Ein Sonderkündigungsrecht für diesbezügliche Fälle wirst Du nicht vereinbart haben.

Nein, das ist kein Kündigungsgrund, man kann der Erhöhung aber widersprechen.  Daneben kann aber eine besonders ausgewiesene Beitragserhöhung einher gehen und die würde eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.  Einfach mal die Mitteilung bis zum Ende lesen,  vielleicht steht derartiges weiter unten im Text

Nein, so etwas steht leider nicht drin. Auch nicht im Kleingedruckten auf der Rückseite.

@Bremen210

Dann entsteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht

bei einer Anpassung wird die auserordentliche Kündigung nicht möglich sein - nur bei Inanspruchnahme

das müsste auch in den Bedingungen hervorgehen

Dann hast du wahrscheinlich eine Gleitklausel mit Neuwert vereinbart. Der kannst du widersprechen und der Prämienerhöhung widersprechen.