Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei privater Uni wegen Umzug?

1 Antwort

du hast dir die Frage im Prinzip schon fast selber beantwortet- es ist die gleiche Rechtslage wie bei einem Fitneßstudio. In beiden Fällen findet http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html ; Anwendung - wobei man die Sache allerdings nicht pauschal beurteilen kann, sondern diese eben immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Deine Sache ist aber quasi deckungsleich mit den Fitneßstudiogeschichten- wobei die Gerichte da ja schon unzählige Male zu Gunsten der Vertragsnehmer entschieden haben. Von daher kündige das Studium schriftlich mit genauer Angabe des genannten Paragraphen sowie der ausführlichen Darlegung deiner Gründe und stelle die Zahlungen ein. Dann wäre die Uni am zug und müsste rechtliche Schritte einleiten- die aus genannten Gründen keinen Erfolg haben dürften.