Sonderkündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit einer DSL Leitung?
Hallo,
Ich habe folgendes vor:
In unserer Wohnung ist bereits eine DSL Leitung von 1und1 geschaltet.
Nun möchte ich eine weitere Leitung schalten von Vodavone. Also einen neuen DSL-Vertrag bei denen abschließen.
Soviel zu meinem Vorhaben.
Gestern habe ich mit der Telekom telefoniert und die haben gesagt, dass es warscheinlich möglich ist, einen weiteren DSL-Anschluss in meiner Wohnung zu schalten, ich müsse aber erst den Vertrag abschließen und dann würde der Techniker kommen und würde sich das angucken.
Zu beachten ist, dass es sich nicht um einen Umzug handelt sondern um einen Neuanschluss.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Was ist, wenn sich dann 3 Wochen nach Vertragsabschluss, wo das Widerrufsrecht bereits abgelaufen ist herausstellt, dass kein zweiter Anschluss möglich ist?
Muss ich dann die vollen 2 Jahre zahlen oder kann ich mittels Sonderküdingungsrecht mich von dem Vertrag lösen wegen nicht erbrachter Leistungen?
Sehen das die Anbieter dann auch ein und lassen mich aus dem Vertrag oder muss ich das dann einklagen ?
Ich brauche da möglichst zuverlässige Infos.
Danke schonmal
Lg phil
2 Antworten
Gestern habe ich mit der Telekom telefoniert und die haben gesagt, dass
es warscheinlich möglich ist, einen weiteren DSL-Anschluss in meiner
Wohnung zu schalten, ich müsse aber erst den Vertrag abschließen und
dann würde der Techniker kommen und würde sich das angucken.
Wieso telefonierst Du mit der Telekom, wenn Du zu Vodafone willst? Auch wenn die Leitung der Telekom gehört, wäre Dein Vertragspartner immer Vodafone - alles läuft dann über Vodafone.
Die Vorgehensweise ist Folgende:
Du machst über Vodafone online einen Verfügbarkeitscheck für DSL, wenn der erfolgreich war, buchst Du einen Tarif bei Vodafone.
Da der Verfügbarkeitscheck nicht bindend ist, bzw. keine exakte Aussage darstellt, wird nach Auftragseingang erst wirklich die Verfügbarkeit geprüft. Diese Vorgehensweise ist bei allen Providern gleich.
Kann die Leitung nicht zur Verfügung gestellt werden, kommt auch kein Vertrag zustande, Du musst dann nichts zahlen.
Wenn das nicht möglich sein sollte, dann kommt (zumindest bei der Telekom) erst gar kein Vertrag zustande. Der wird geschlossen mit der Auftragsbestätigung, die du nie erhalten wirst, weil es ja gar nix zum bestätigen gibt.
Das heißt: Nein, du hast kein Sonderkündigungsrecht, weil es dazu einen Vertrag bräuchte den man kündigen kann. Du musst dann da nix bezahlen, nix kündigen, gar nix. Höchstens stornieren.