Sonderkündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit einer DSL Leitung?

2 Antworten

Gestern habe ich mit der Telekom telefoniert und die haben gesagt, dass
es warscheinlich möglich ist, einen weiteren DSL-Anschluss in meiner
Wohnung zu schalten, ich müsse aber erst den Vertrag abschließen und
dann würde der Techniker kommen und würde sich das angucken.

Wieso telefonierst Du mit der Telekom, wenn Du zu Vodafone willst? Auch wenn die Leitung der Telekom gehört, wäre Dein Vertragspartner immer Vodafone - alles läuft dann über Vodafone.

Die Vorgehensweise ist Folgende:

Du machst über Vodafone online einen Verfügbarkeitscheck für DSL, wenn der erfolgreich war, buchst Du einen Tarif bei Vodafone.

Da der Verfügbarkeitscheck nicht bindend ist, bzw. keine exakte Aussage darstellt, wird nach Auftragseingang erst wirklich die Verfügbarkeit geprüft. Diese Vorgehensweise ist bei allen Providern gleich.

Kann die Leitung nicht zur Verfügung gestellt werden, kommt auch kein Vertrag zustande, Du musst dann nichts zahlen.

Wenn das nicht möglich sein sollte, dann kommt (zumindest bei der Telekom) erst gar kein Vertrag zustande. Der wird geschlossen mit der Auftragsbestätigung, die du nie erhalten wirst, weil es ja gar nix zum bestätigen gibt.

Das heißt: Nein, du hast kein Sonderkündigungsrecht, weil es dazu einen Vertrag bräuchte den man kündigen kann. Du musst dann da nix bezahlen, nix kündigen, gar nix. Höchstens stornieren.