Sonderkündigungsrecht auch bei SENKUNG des Strompreises?

4 Antworten

In der Regel steht in den Vertragsbedingungen bei PreisÄNDERUNGEN, Wenn es in dem Beiblatt sogar extra noch einmal steht, dann ist es ein noch deutlicheres Zeichen, dass du auch jetzt das Recht hast zu kündigen ;-)

Du hast aber eine ganz einfache Möglichkeit um auf der sicheren Seite zu sein. Die meißten Anbieter(zumindest seriöse) bieten an, den Wechsel komplett für dich zu übernehmen. Der neue Versorger kündigt in deinem Namen, den von dir vorhandenen Vertrag beim alten Versorger zum nächst möglichen Zeitpunkt, und beliefert dich danach mit Strom. Sollte es zu problemen bei der Kündigung kommen, kümmert sich dein neuer Anbieter darum, bzw. der neue Vertrag kommt auch erst zu stande, wenn der alte ausläuft.

Somit hättest du die "Gefahr", 2 Verträge zu haben, unterbunden.

Aber bitte achte darauf, dass bei Preisvergleichen oft mit irgend welchen Fangangeboten billige Verträge angepriesen werden, welche sich am Ende als deutlich teurer herausstellen.

Diese Frage ist zwar alt, jedoch möchte ich hier die Antwort von Fiego hervorheben.

Du hast bei jeglicher Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht, sowohl bei einer Senkung als auch einer Erhöhung.

Warum sollte man denn Kündigen wenn der Strom günstiger wird????!!!! Aber generell hat man bei solchen Preisänderungen, also auch wenns billiger wird ein Kündigungsrecht (zumindest soweit ich weiß)

"Warum sollte man denn Kündigen wenn der Strom günstiger wird?" Weil ich durch Preisvergleich bei einem anderen Anbieter Wechsel über 30% Sparen kann.

Wollte hier nochmal sichergehen, nicht dass ich am Ende den Altvertrag auch noch an der Backe habe und somit 2 Verträge zahlen muss...

@Bimstein

Ohne dem jetzt näher auf den Grund zu gehen nur mal mit dem Rechtsgefühl eines juristisch nicht ganz Unerfahrenen: Ich gehe sehr stark davon aus, dass dieser Grund nicht zur Kündigung berechtigt, und vor allem davon, dass in der Sache nicht sichergehen solltest, ohne dich genauer mit den Hintergründen der Antworter oder der Antworten zu beschäftigen.

In den AGB steht normalerweise "Im Fall einer PreisÄNDERUNG". Damit hast Du also auch ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preissenkung.