Sonderkündigung wegen Vertragsänderung im Ballettstudio
Hallo,
meine Tochter besucht seid 6 Jahren ein Ballettstudio. Im Vertrag stehen neben persönlichen Angaben, festgesetzte Dauer und Kosten des Unterrichts, halbjährliche Kündigungsmöglichkeit, Ferienordnung und Erstattungen bei Unterrichtsausfall. Heute bekomme ich zu meinem Erstaunen einen Anruf des Ballettstudios der mich erstmal völlig sprachlos machte... per Telefon wurde mit kurzfristig mitgeteilt das der Unterricht künftig pro Unterrichtsstunde um 30 Minuten verlängert wird und dadurch auch Mehrkosten zu tragen sind. Bin ich nun verpflichtet den vollen Betrag bis zum nächsten Kündigungstermin zu zahlen auch wenn meine Tochter nicht mehr am Unterricht teilnimmt oder gibt es einen § zB für Sonderkündigung wegen einseitiger Vertragsänderung ?
2 Antworten
Du hast keinen Vertrag zu diesen Konditionen abgeschlossen, musst also auch nicht mehr zahlen und müsstest, soweit ich weiß, eine Art "Sonderkündigungsrecht" haben. Umgekehrt muss aber auch das Balletstudio, je nach dem was im Vertrag vereinbart wurde, seine Seite der Vereinbarung erfüllen, darf also, entsprechende Kausel ausgenommen, nicht einfach die Preise erhöhen welche nicht Vertragsbestandteil sind.
Verträge gelten immer zweiseitig. Wenn die Schule plötzlich die Bedingungen ändert, kannst du damit einverstanden sein oder auch nicht. Seitens der Schule wäre das ja eine Änderungskündigung.