Sonderkündigung wegen Vertragsänderung im Ballettstudio

2 Antworten

Du hast keinen Vertrag zu diesen Konditionen abgeschlossen, musst also auch nicht mehr zahlen und müsstest, soweit ich weiß, eine Art "Sonderkündigungsrecht" haben. Umgekehrt muss aber auch das Balletstudio, je nach dem was im Vertrag vereinbart wurde, seine Seite der Vereinbarung erfüllen, darf also, entsprechende Kausel ausgenommen, nicht einfach die Preise erhöhen welche nicht Vertragsbestandteil sind.

Verträge gelten immer zweiseitig. Wenn die Schule plötzlich die Bedingungen ändert, kannst du damit einverstanden sein oder auch nicht. Seitens der Schule wäre das ja eine Änderungskündigung.