Sonderkündigung Preiserhöhung Fitness-Studio?
Ich bin Mitglied in einem Fitness-Studio, die Mindestvertragslaufzeit ist schon lange erreicht. Nun hat das Studio vor einer Woche (!) Post verschickt, daß zum 01.März die Beiträge um 1,90€ erhöht werden. (Begründung: Preisanpassung wg. steigender Energiepreise) Ich bin damit nicht einverstanden (ich möchte sowieso kündigen, allerdings ist die reguläre Kündigungsfrist 3 Monate) Habe ich aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht? Die Sekretärin, der ich heute die Kündigung unter die Nase gehalten habe, sagt NEIN, da es ja nur eine Preisanpassung und keine Erhöhung sei. (In meinem Vertrag gibt es keine Klausel, die sich auf Preiserhöhung oder außerordentliche Kündigung bezieht)
Danke für eure Antworten, Gruß pizzaesser76
2 Antworten
Ich würde schriftlich wiedersprechen, da es eine Preisänderung ist. Vorsicht bei Einschreibebriefen! Du hast über den Inhalt im Briefumschlag keinen Nachweis! Da könnte genauso eine leere Seite verschickt worden sein. Fax ist besser! Auf der Sende Bestätigung ist eine Uhrzeit und ein Datum, außerdem druckt es das Dokument größtenteils mit drauf. Da hast Du was in der Hand. Oder das Schreiben persönlich abgeben und den Eingang bestätigen lassen. Zum Beispiel auf eine Kopie oder Zweitausdruck mit Datum und Unterschrift quittieren lassen. Das hast Du einen Nachweis. Oder ein Familienmitglied als Zeuge mitnehmen. Was genau die Rechtslage ist, weiß ich nicht. Das mit dem Einschreiben weiß ich von einem Juristen. Viel Erfolg und ich würde hartnäckig und konsequent sein.
Problem kann sein, dass es nicht quittiert wird, wenn es persönlich abgegeben wird.
Preisanpassung ist kein Terminus im Sinne der deutschen Rechtsprechung bzw. mit einer Preiserhöhung gleich zu setzen. ein grundlegender Bestandteil des Dienstleistungsvertrages wurde einseitig geändert, natürlich entsteht damit ein Sonderkündigungsrecht. Du muss der Erhöhung widersprechen (am besten schriftlich unter Zeugen oder per Einschreiben und kündigen. Nun gibt es 2 Möglichkeiten: A) Damit wird die Erhöhung ausser Kraft gesetzt und Du kannst innerhalb der normalen Kündigungsfrist ausscheiden oder B) Du kannst innerhalb der Frist bis zur Erhöung ausscheiden. Sorry, aber die Aussage, es wäre keine Preiserhöhung sondern eine Anpassung ist lächerlich und hat rechtlich keinerlei Bestand.