Sollten wir die Mietminderung erhöhen?

4 Antworten

hallo fatefrancy, ihr könnt mindern analog zur Einschränkung bei der Nutzung der Mietsache; wenn die halbe Wohnung nach Zimmern oder Quadratfläche zB nicht nutzbar ist, auch 50%

Aber Vorsicht: nicht einfach mindern, also die Miete nicht zahlen. Ich müsst euch auf Rechtsstreit vorbereiten und die restliche Miete auf ein Sperrkonto überweisen. Bei Rechtsstreit sollt ihr euch auch einen Fachanwalt nehmen.

Natürlich könnt ihr auch, wegen unzumutbarer Beeinträchtigung der Wohnbedingungen und schriftlich gerügter, nachlässiger Mängelbehebung fristlos kündigen. Ihr werdet dann aber wahrscheinlich auch vom Vermieter keine Annuitätsbescheinigung kriegen, ohne zu klagen.

Mietminderung darf man nur angemessen vornehmen. Was angemessen ist sollte eine Fachmann beurteilen.

Was man machen kann ist das Zürückbehaltungsrecht, wnn der Vermieter nicht reagiert.

Man darf das 3-5 fache der Mietminderung einbehalten bis der Vermieter reagiert.

Abewr im Gegensatz zu der erlaubten Mietminderung muss man das Geld dann dem Vermieter geben sobald der Mangel behoben ist.

Wichtig: Das darf man nur bei gravierenden Mängeln und sollte nur mit Rücksprache mit Anwalt oder Mieterbund gemacht werden.

Quelle und weiter Infos hier:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/011114.htm

MfG

Johnny

nein und nein

die minderung erhöht sich nicht durch dauer

sie ist halt die minderung für den mangel, der mangel wird durch längere zeit nicht größer, er bleibt gleich

kann man nicht pauschal beantworten.

Ihr solltet Rücksprache mit einem Mieterverein und/oder Anwalt halten.