Sollten Vorschüsse auf der Lohnabrechnung vermerkt sein?

11 Antworten

normalerweise siehst du das als abzug auf deiner lohnabrechnung (du meinst doch die "rückzahlung" deinerseits?).

steht eigentlich nach dem netto also direktabzug und somit gekürzter auszahlugnsbetrag.

evtl haben die zuständigen lohnabrechner es vergessen/nicht mitgeteilt bekommen oder es wird noch gemacht.

ich würde einfach mal nachfragen

Der Vorschuss wird mit der nächsten Lohnabrechnung abgerechnet werden. Höchstwahrscheinlich war es buchhaltertechnisch nicht mehr möglich diesen Vorschuss in die aktuelle Lohnabrechnung abzurechnen, da die Lohnabrechnung meistens schon immer 14-7 Tage vor Lohnauszahlung von der Personalabteilung erstellt werden. So ist es zumindestens bei uns.

Es muss sogar zwingend als Nettoabzug auf der Lohnabrechnung stehen. Ich kann auch nur mutmaßen, dass es aus Zeitgründen in die letzte Abrechnung nicht mehr mit einfließen konnte. Sicherheitshalber solltest Du Dich umgehend an die Personalabteilung wenden.

Sollte vermerkt sein... sonst könntest du ja den vollen Lohn einklagen... da muss schon der tatsächliche Auszahlungsbetrag vermerkt sein.

Kann es sein, dass du den Vorschuss mit dem einen besprochen hast, der andere aber für Lohnabrechnungen zuständig ist?

ich würde da in der Lohnbuchhaltung nochmal nachfragen, nur zur Sicherheit.

Ich weiß nicht wie es mit deinem Chef vereinbart war? ob es mit dem nächsten Weihnachtsgeld verrechnet wird etc. Ansonsten nachfragen. Normalerweise sollte/muss es auf den Lohnabrechnungen verrechnet werden machmal überschneidet sich das um einen Monat da vielleicht die Abrechnung schon fertig war.