Sollten öffentliche Toiletten immer kostenlos sein?

11 Antworten

Ja, ich finde, es sollten kostenlose öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen.

Meinetwegen kann es daneben ja auch "Luxus-Exemplare" geben, deren Benutzung etwas Geld kostet, aber ganz ehrlich: Ich finde es lächerlich, für die Toilettenbenutzung Geld zu verlangen.

Warum? Irgendwie muss es ja bezahlt werden?

@ZorborkderOrk

Durch Steuern finanzieren, von öffentlichen Toiletten haben alle was...

@Puritolavuelta

ja es kostet also so oder so.

Jede Dienstleistung muss irgendjemand bezahlen. Direkt oder indirekt über Steuern oder halt weniger Leistung woanders. Also was sollen wir für öffentliche Toiletten streichen oder welche Eintrittskarten z.B. fürs Schwimmbad erhöhen?

@Detlef32

Genau, gute Idee. Schwimmbad muss nicht sein, Toiletten schon eher.

@Puritolavuelta

Ist eben eine Frage der Prioritäten - aber für Deine Meinung wirst Du wohl keine Mehrheit finden.

@Detlef32

Kann ich mit leben ;)

Ich finde es okay das es was kostet. Was nicht okay ist, sind z. B 3€für eine Benutzung, und weit und breit keine Alternative. Aber dann meckern wenn MN in nen Busch geht jaja. Also es muss ja auch jemand sauber machen. Der Strom, und das Wasser muss bezahlt werden. Gratis sollte es nicht sein.

Ja ich finde das es unnötig ist das man dafür bezahlen muss. Ich würde es auch lieber haben, wenn das kostenlos wäre. Aber ich denke, wenn es kostenlos wäre, wären die Toiletten dann extrem dreckig...

Ausserdem muss es finanziert werden.

Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Menschenwürde gebietet es den Kommunen nicht, ihren Bürgern kostenfreie öffentliche Toiletten zur Verfügung zu stellen. Das Gericht steht auf der Seite der Stadt Essen und verweist auf mannigfache Kaufhäuser, Cafés und Gaststätten, in denen man - zur Not gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts – seine Notdurft verrichten könne.

Das OVG lehnte eine entsorechende Klage mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 ab. Es gebe keine Rechtsvorschrift, mit der die Stadt zum Aufstellen öffentlicher Toiletten verpflichtet werden könne. Weder sehe die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen solch einen Anspruch vor, noch beinhalte das Grundrecht auf Menschenwürde das Aufstellen öffentlicher Toiletten.

Es böten sich vielmehr andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können, so das OVG. Die kostenfreie Nutzung bereits bestehender Toiletten, könne der Essener ebenfalls nicht verlangen. Denn der Staat müsse „individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge“ nicht kostenlos erbringen.

Also im Grundgesetz steht davon nichts...