Sollte man sich jedes Jahr ein neues Programm für die Steuererklärung (bspw Taxman 2017) kaufen?

4 Antworten

Wenn Du nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet bist dann musst Du das nicht, dann kannst Du die amtlichen Formulare für die Steuererklärung nutzen.

Ja. Nur die aktuellen Programme enstprechen der aktuellen Gesetzeslage. Abgesehen davon gibt es für die alten Versionen gar keine ELSTER-Module mehr, mit denen man die Erklärungen übertragen könnte (von den fehlenden Vorlagen mit den passenden Layouts ganz zu schweigen).

Nein, muss man nicht. 

Falls Änderungen in der Steuergesetzgebung gibt, wird dies in der Regel mit den Updates geklärt. 

und Updates bekommt an kostenlos?? Das will ich sehen.

Normalerweise hat man ein Abonnement und bezahlt jedes Jahr eine Gebühr für die Updates.

Oder wenn man kein Abo hat, dann muss man sich jedes Jahr ein aktuelles Steuerprogramm kaufen, damit die Änderungen auch berücksichtigt werden.

@PringlesPLZ67

Es kann durchaus sein, dass Updates bezahlt werden müssen, doch wahrscheinlich sind diese deutlich billige als ein neue Vollversion.

Es gibt auch Steuerprogramme ohne Abo. Auf jeden Fall muss man nicht jedes Jahr eine neue Software kaufen. Das war die Frage.

@Zumsel0815

Es kann durchaus sein, dass Updates bezahlt werden müssen, doch wahrscheinlich sind diese deutlich billige als ein neue Vollversion.

Nochmal: Das gibt es schlicht nicht. Alle gängigen Steuerprogramme sind immer neu zu kaufen; da gibt es auch keine kostengünstigeren Updates, sondern nur den Bonus, bei Weiternutzung die Rahmendaten der Vorjahreserklärung einzulesen.

Nein, muss man nicht. 

Quatsch. Selbstverständlich muss man das - denn mit Taxman 2017 (um beim Beispiel zu bleiben) kann man eben genau nur die EStE 2017 für das WJ 2016 abgeben, und keine andere.

Falls Änderungen in der Steuergesetzgebung gibt, wird dies in der Regel mit den Updates geklärt.

Nein. Nur Änderungen, die das jeweilige WJ betreffen, für die das Programm geschrieben wurde, werden in Altversionen per Updates nachgepflegt. Für Folgejahre braucht man eine neue Version - was bei FiBu und/oder Steuersoftware fast immer im Aboverfahren gehandhabt wird.

Sich einmal auf den Hosenboden gesetzt ein WOE dafür geopfert ,sich eine passende Tabelle (Tabellenkalkulation in Libre Office) dafür erstellt ,erspart jedes Jahr den Kauf so einer Software.  Lässt sich Problemlos auch auf Jährliche Änderungen anpassen.


Das ist nur für die Abgabe der EStE völlig witzlos. Weder kann man damit per ELSTER einreichen, noch eine vernünftige Gewinnermittlung auf amtlichem Formular EÜR etc. abgeben. Was hat das mit der Frage zu tun?

@FordPrefect

Das ist nur für die Abgabe der EStE völlig witzlos.

FALSCH

Man kann DB Anbindungen nutzen die Weltweit  Standardisierten Vorgaben (Freie Standards) haben und sich so auch auf andere Ebenen Portieren lassen. Und das hat man z.B. mit MYSQL schnell erledigt. Da die Daten dort dann einfach auf andere Datenbanken um konvertiert werden können bei Bedarf.

Weder kann man damit per ELSTER einreichen, noch eine vernünftige Gewinnermittlung auf amtlichem Formular EÜR etc. abgeben.

FALSCH

Auch die Vorlagen Unterliegen diversen Standards die man Problemlos in seine eigenen Einbinden ,editieren und Anpassen kann. PDF ist nicht alles !

Was hat das mit der Frage zu tun?

Siehe Text weiter oben.

Ich kaufe solche Programme nicht weil ich mir einmal die Mühe gemacht hab ( 2005) und seit dem immer meine eigenen Vorlagen verwende ohne auch nur einen Müden Kreuzer für so einen Scheiß ausgeben zu müssen.  Ist letztendlich nur Geldmacherei ,das Geld kann man sich sparen wenn man sich einmalig die Mühe macht die Steuer erkennt meine Unterlagen seit 2005 anstandslos an und die DB liegen alle schön sauber auf einer Archivplatte nach gesetzlicher Frist (Vorgaben) werden die einfach gelöscht .


@Silberfan

Man kann DB Anbindungen nutzen die Weltweit  Standardisierten Vorgaben (Freie Standards) haben und sich so auch auf andere Ebenen Portieren lassen. Und das hat man z.B. mit MYSQL schnell erledigt. Da die Daten dort dann einfach auf andere Datenbanken um konvertiert werden können bei Bedarf. 

Genau. Weil das ja jedermanns Sache ist, was?

NB.: Das nutzt dir bei ELSTER in Ermangelung der API - die man nur gegen ein NDA bekommt - gar nichts.

Auch die Vorlagen Unterliegen diversen Standards die man Problemlos in  seine eigenen Einbinden ,editieren und Anpassen kann. PDF ist nicht alles !

Wat? Wer redet denn hier von PDF? Nachdem das Bundesamt für Finanzen das Layout und die Feldwerte der Anlege EÜR jedes Jahr ändert, ist es zwar vielleicht möglich, eine layoutvorlage so zu basteln, dass die Werte aus der DB wieder an der richtigen Stelle landen, aber das ist doch pure Zeitverschwendung. Eine Steuersoftware für simple Fälle kostet gerade mal € 20.-- - wenn dein Stundenlohn also nicht nur bei € 0,50 liegt, ist die immer noch unschlagbar viel billiger.

Ist letztendlich nur Geldmacherei ,das Geld kann man sich sparen wenn man sich einmalig die Mühe macht die Steuer erkennt meine Unterlagen seit 2005 anstandslos an

Das mag vielleicht auf die simple Abgabe in Papierform zutreffen, aber wer nutzt die schon noch? Sobald mehr als nur pure SV-pflichtige Einkünfte und € 3,50 Werbungskosten vorliegen, ist das doch Tünnef.