Sollte man sich Arbeitslos melden auch wenn man kein ALG beziehen möchte?
Hallo Community, hatte vor kurzem eine Unterhaltung mit einer Freundin die Zeit einem Jahr arbeitstechnisch eine Pause macht - aus diversen Gründen. Dann kamen wir darauf zu sprechen das sie ja kein ALG bezieht weil sie dem Staat nicht auf der Tasche liegen will, was ich auch gut finde, aber sie sagt das sie sich aud diesem Grund nicht beim Amt arbeitslos gemeldet hat. Hat sie dadurch nicht nachher ne Lücke, also Sozialversicherungstechnisch? Und wird das dann nicht nachher an der Rente abgezogen?
Liege ich da jetzt total daneben oder wäre es nicht sinnvoller sich arbeitslos zu melden aber dann eben kein ALG zu beantragen?
Danke euch schon mal im Voraus
5 Antworten
Wenn sie nicht arbeitslos gemeldet ist, zahlt sie in der Zeit keine SV Beiträge.
Das bedeutet sie hat eine Lücke bei der Rente und ein Problem mit der Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern sie nicht familienversichert ist,
muss sie sich freiwillig selber versichern und jeden Monat den Mindestbeitrag zahlen.
Tut sie dies nicht, macht sie sich strafbar, da es einen KrankenversicherungsPFLICHT in DE gibt. Das heißt sie bekommt am Ende einen dicke Rechnung und muss die gesamte Zeit nachbezahlen und Strafen noch oben drauf!
Übrigens: Die SV Beiträge werden von der Agentur für Arbeit auch nur gezahlt, wenn sie Leistungen bezieht.
Sie muss auch keine bedenken haben, dass sie dem Staat auf der Tasche liegt. Dafür hat sie ja vorher jeden Monat in ihren SV Beiträgen auch einen Anteil für die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Und anhand dieser Beiträge wird die maximale Leistungsdauer für Ihr ALG 1 berechnet. Das heißt sie bekommt nicht einen Cent mehr, als wofür sie schon bezahlt hat.
Anders sieht es beim ALG 2 aus. Hier ist es unabhängig von dem, was man bereits gezahlt hat. Aber auch hier gilt: Wir sind ein Sozialstaat und jeder der seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann, hat einen Anspruch auf Hilfe.
Wenn sie diesen Anspruch hat, dann kann sie ihn auch beanspruchen. Wenn sie Ihren Lebensunterhalt anders sicherstellen kann, bekommt sie auch nichts.
Aber so oder so muss sie sich um ihre Krankenversicherung kümmern, sonst gibt es einen riesigen Ärger und am Ende kommt es eh raus, da irgendwann jeder mal geprüft wird.
Und bzgl. Rente... da könnte sie auch freiwillig einzahlen, muss sie aber nicht. Allerdings geht bei der Rente dann etwas flöten.
sie ist dann aber nicht versichert und sollte sich auf jeden Fall arbeitssuchend melden,um versichert zu bleiben.
Ohne Bezug von Alg oder Alg2 ist man nicht krankenversichert, auch wenn man arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist.
Ja, sollte sie, ansonsten ist sie erst mal nicht krankenversichert bzw müsste diese auch moch aus eigener Tasche zahlen.
Bei den Eltern, wenn sie nicht älter als 23 Jahre ist, beim Ehegatten, wenn sie nichts verdient oder nur einen minijob bis 400 Euro hat und nicht selbstständig ist
Bei den Eltern geht es sogar bis 25, aber das nur in bestimmten Fällen. Nur so zur Ergänzung.
Sie ist aktuell arbeitslos lt. dem TE und damit wäre der Punkt für die Fami erfüllt. Allerdings geht das nur beim Ehepartner oder beim gleichgeschlechtlichen Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Beim "normalen" Partner, also in einer Beziehung ohne Trauschein, geht das grundsätzlich nicht!
ansonsten ist sie erst mal nicht krankenversichert
Ohne Bezug von Alg oder Alg2 ist man nicht krankenversichert, auch wenn man arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist.
Ohne Bezug von Alg oder Alg2 ist man nicht krankenversichert, auch wenn man arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist.
Das ist so nicht ganz richtig. Man ist grundsätzlich immer versichert. Im Notfall ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, bei der man zuletzt versichewrt war.
Was nur auf einen zukommt... man muss die Beiträge nachzahlen und zwar Lückenlos. Und da kommt man auch mit Insolvenz und Co. nicht drum herum, da es sich hier um Sozialabgaben handelt.
Ebenso kann das noch ein Bußgeld geben.
Aber richtig "nicht versichert" gibt es in DE nicht, da es per Gesetz eine Krankenversicherungspflicht gibt und somit rein theoretisch niemand ohne Versicherung sein kann.
wenn du gearbeitet hast hast du es doch verdient, also aufjedenfall ja, dazu ist es ja da!
Unnedingt versicherung und rente müssen ja weiterlaufen
Ohne Bezug von Alg oder Alg2 ist man nicht krankenversichert, auch wenn man arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist.
Es sei denn sie könnte sich mit den Eltern oder dem Partner über Familienversicherung mitversichern!?